Feuerwehrführerschein - Pressemitteilung Nr. 132/09 - München, 06. April 2009
"Ich bin froh, dass Verkehrsminister Tiefensee nun endlich auch Handlungsbedarf erkennt," teilte Innenstaatssekretär Dr. Bernd Weiß mit. Eine praxisnahe, unbürokratische Regelung beim Feuerwehrführerschein sei dringend erforderlich. Weiß unterstützt damit die Forderung der CSU-Landesgruppe im Bundestag. Diese hatte gefordert, dass Feuerwehren wie Katastrophenschutzdienste behandelt und die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung bis 7,5 Tonnen für Einsatzfahrzeuge voll ausgeschöpft werden.
Bei einem Besuch der Kreisbrandinspektion in Waldaschaff (Landkreis Aschaffenburg) teilte Weiß mit, dass die beharrliche Initiative Bayerns Bewegung in die Beratungen über eine Ausnahmeregelung für Feuerwehrführerscheine gebracht habe: "Bayern hält an seinem Ziel einer ausbildungs- und prüfungslosen Ausweitung der Fahrerlaubnisklasse B auf mindestens 4,25 Tonnen weiter fest. Eine weitere Anhebung der Gewichtsgrenze, am besten auf 7,5 Tonnen im Rahmen einer Sonderfahrberechtigung halten wir für dringend geboten." Die Anforderungen an Ausbildung und Prüfung dürften hierbei aber nicht zu hoch gesteckt sein: "Zu denken ist beispielsweise an eine fachkundige Einweisung der Dienstleistenden und das Ableisten bestimmter Fahrstunden mit einem Fahrzeug der entsprechenden Gewichtsklasse", führte Weiß aus.
Mit dem Thema Feuerwehrführerschein wird sich demnächst auch eine Arbeitsgruppe der Staatssekretärskonferenz beschäftigen. Zudem ist geplant, den Punkt auf die Tagungsordnung der Innenministerkonferenz im Juni zu setzen.
Bei einem Besuch der Kreisbrandinspektion in Waldaschaff (Landkreis Aschaffenburg) teilte Weiß mit, dass die beharrliche Initiative Bayerns Bewegung in die Beratungen über eine Ausnahmeregelung für Feuerwehrführerscheine gebracht habe: "Bayern hält an seinem Ziel einer ausbildungs- und prüfungslosen Ausweitung der Fahrerlaubnisklasse B auf mindestens 4,25 Tonnen weiter fest. Eine weitere Anhebung der Gewichtsgrenze, am besten auf 7,5 Tonnen im Rahmen einer Sonderfahrberechtigung halten wir für dringend geboten." Die Anforderungen an Ausbildung und Prüfung dürften hierbei aber nicht zu hoch gesteckt sein: "Zu denken ist beispielsweise an eine fachkundige Einweisung der Dienstleistenden und das Ableisten bestimmter Fahrstunden mit einem Fahrzeug der entsprechenden Gewichtsklasse", führte Weiß aus.
Mit dem Thema Feuerwehrführerschein wird sich demnächst auch eine Arbeitsgruppe der Staatssekretärskonferenz beschäftigen. Zudem ist geplant, den Punkt auf die Tagungsordnung der Innenministerkonferenz im Juni zu setzen.
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