Veröffentlichung der FMS-Richtlinie
Richtlinie für die Verwendung des Funkmeldesystems im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz (FMS-Richtlinie) - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 6. Februar 2009 - gültig ab 01.03.2009
Mithilfe des Funkmeldesystems (FMS) der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) werden taktische Kurzinformationen zwischen Einsatzmitteln und der Integrierten Leitstelle (ILS) ausgetauscht. Jedes Einsatzmittel verfügt dazu über eine eindeutige digitale Kennung, die stets zusammen mit der taktischen Information übertragen wird. Diese Kennung setzt sich aus der zugehörigen Organisation, dem Bundesland, einer Ortskennung sowie der Standortkennung, der Einsatzmittelart und der laufenden Nummer des jeweiligen Fahrzeugtyps zusammen. Daran schließt sich die taktische Information an.
Die in der Richtlinie beschriebenen Verfahren sind von den Einsatzkräften der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben – außer Polizei und Zoll – in Bayern einzuhalten.
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Mithilfe des Funkmeldesystems (FMS) der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) werden taktische Kurzinformationen zwischen Einsatzmitteln und der Integrierten Leitstelle (ILS) ausgetauscht. Jedes Einsatzmittel verfügt dazu über eine eindeutige digitale Kennung, die stets zusammen mit der taktischen Information übertragen wird. Diese Kennung setzt sich aus der zugehörigen Organisation, dem Bundesland, einer Ortskennung sowie der Standortkennung, der Einsatzmittelart und der laufenden Nummer des jeweiligen Fahrzeugtyps zusammen. Daran schließt sich die taktische Information an.
Die in der Richtlinie beschriebenen Verfahren sind von den Einsatzkräften der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben – außer Polizei und Zoll – in Bayern einzuhalten.
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