Bevölkerungsschutz in Deutschland
Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble teilte am 06.03.2009 auf der Bundespressekonferenz in Berlin mit, dass der Bundesrat dem Entwurf der Bundesregierung zum Gesetz über den Bevölkerungsschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes am 06.03.2009 zugestimmt hat. Damit sei der Weg frei für eine neue, solide und moderne rechtliche Basis des Bevölkerungsschutzes in Deutschland.
Die wachsende Gefahr z. B. durch terroristische Anschläge, Klimawandel und Pandemien sowie die stärkere Abhängigkeit von Infrastrukturen machen ein noch stärkeres Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen notwendig, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Das Gesetz, das am 1. April 2009 in Kraft treten soll, schafft dafür die rechtlichen Voraussetzungen, indem es u. a. folgende Regelungen trifft:
Die wachsende Gefahr z. B. durch terroristische Anschläge, Klimawandel und Pandemien sowie die stärkere Abhängigkeit von Infrastrukturen machen ein noch stärkeres Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen notwendig, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Das Gesetz, das am 1. April 2009 in Kraft treten soll, schafft dafür die rechtlichen Voraussetzungen, indem es u. a. folgende Regelungen trifft:
- Die Länder können die Ressourcen des Bundes für den Zivilschutz auch für Ihren Katastrophenschutz nutzen.
- Auf Antrag des betroffenen Landes besteht die Möglichkeit zentraler Koordinierungsmaßnahmen des Bundes in Katastrophenlagen.
- Die Länderübergreifende Krisenmanagement-Übungsserie LÜKEX sowie Ausbildung und Fortbildung sind geregelt.
Schäuble wies auf die große Bedeutung des Ehrenamtes im Bereich des Katastrophenschutzes hin und auf die Notwendigkeit, die Bevölkerung staatlicherseits durch eine offene Kommunikation über den Umgang mit Risiken auf mögliche Schadenseintritte vorzubereiten.
Quelle: LFV Bayern
Quelle: LFV Bayern
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