Führerscheinregelung - Pressemitteilung Nr. 42/09 - München, 11. Februar 2009
Innenminister Joachim Herrmann: Führerscheinregelung zugunsten der Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste notwendig – Ablehnende Antwort des Bundes nicht hinnehmbar
Mit großer Enttäuschung hat heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die Antwort der Bundesregierung zum sogenannten "Feuerwehr-Führerschein" aufgenommen. Bayern wollte mit einer Bundesratsinitiative erreichen, Führerschein-Ausnahmen für Feuerwehren und Rettungsdienste zuzulassen. Nach Angaben der Bundesregierung sind solche Ausnahmen nicht möglich, da Feuerwehren und Rettungsdienste nicht dem Katastrophenschutz im Sinne der EU-Vorschriften zuzurechnen seien. "Die Antwort der EU-Kommission ist nicht sachgerecht. Feuerwehren und Rettungsdienste gehören in Deutschland zum Katastrophenschutz", so Herrmann heute in München.
Seit Umsetzung der europäischen Führerscheinvorschriften in deutsches Recht verläuft die Grenze zwischen der Pkw- und der Lkw-Klasse schon bei 3,5 Tonnen. Die neue Klasseneinteilung bei den Fahrerlaubnissen stellt insbesondere die Freiwilligen Feuerwehren, aber auch die anderen Hilfsorganisationen vor große Probleme. Denn die meisten Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge haben aufgrund technischer Neuerungen zwischenzeitlich ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Hinzu kommt, dass die Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse 3 zunehmend aus Altersgründen aus dem ehrenamtlichen Dienst ausscheiden.
Innenminister Joachim Herrmann setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass entsprechende Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen auch mit der Pkw-Fahrerlaubnisklasse B gefahren werden können. Herrmann: "Ich habe diese absolut nachvollziehbare Forderung unserer Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste in vollem Umfang unterstützt. Auf meine Initiative hat Bayern daher einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht. Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, durch ein Änderung des Straßenverkehrsrechts eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass Angehörige der Feuerwehren, der Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste sowie Helfer des Katastrophenschutzes künftig Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,25 Tonnen mit dem Pkw-Führerschein fahren dürfen."
Die Bundesregierung hatte sich nun in ihrer Antwort an den Bundesrat auf eine Stellungnahme der EU-Kommission berufen, wonach Ausnahmen für die Feuerwehren und Rettungsdienste von den EU-Führerscheinregelungen rechtlich nicht möglich seien. "Dann müsse eben EU-Recht geändert werden", so Herrmann. "Ich fordere die Bundesregierung auf, sich für eine Änderung auf EU-Ebene einzusetzen", so Innenminister Herrmann. "Ich werde mich auch an die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion im Europaparlament wenden, sich für entsprechende Regelungen stark zu machen."
Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern
Mit großer Enttäuschung hat heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die Antwort der Bundesregierung zum sogenannten "Feuerwehr-Führerschein" aufgenommen. Bayern wollte mit einer Bundesratsinitiative erreichen, Führerschein-Ausnahmen für Feuerwehren und Rettungsdienste zuzulassen. Nach Angaben der Bundesregierung sind solche Ausnahmen nicht möglich, da Feuerwehren und Rettungsdienste nicht dem Katastrophenschutz im Sinne der EU-Vorschriften zuzurechnen seien. "Die Antwort der EU-Kommission ist nicht sachgerecht. Feuerwehren und Rettungsdienste gehören in Deutschland zum Katastrophenschutz", so Herrmann heute in München.
Seit Umsetzung der europäischen Führerscheinvorschriften in deutsches Recht verläuft die Grenze zwischen der Pkw- und der Lkw-Klasse schon bei 3,5 Tonnen. Die neue Klasseneinteilung bei den Fahrerlaubnissen stellt insbesondere die Freiwilligen Feuerwehren, aber auch die anderen Hilfsorganisationen vor große Probleme. Denn die meisten Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge haben aufgrund technischer Neuerungen zwischenzeitlich ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Hinzu kommt, dass die Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse 3 zunehmend aus Altersgründen aus dem ehrenamtlichen Dienst ausscheiden.
Innenminister Joachim Herrmann setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass entsprechende Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen auch mit der Pkw-Fahrerlaubnisklasse B gefahren werden können. Herrmann: "Ich habe diese absolut nachvollziehbare Forderung unserer Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste in vollem Umfang unterstützt. Auf meine Initiative hat Bayern daher einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht. Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, durch ein Änderung des Straßenverkehrsrechts eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass Angehörige der Feuerwehren, der Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste sowie Helfer des Katastrophenschutzes künftig Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,25 Tonnen mit dem Pkw-Führerschein fahren dürfen."
Die Bundesregierung hatte sich nun in ihrer Antwort an den Bundesrat auf eine Stellungnahme der EU-Kommission berufen, wonach Ausnahmen für die Feuerwehren und Rettungsdienste von den EU-Führerscheinregelungen rechtlich nicht möglich seien. "Dann müsse eben EU-Recht geändert werden", so Herrmann. "Ich fordere die Bundesregierung auf, sich für eine Änderung auf EU-Ebene einzusetzen", so Innenminister Herrmann. "Ich werde mich auch an die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion im Europaparlament wenden, sich für entsprechende Regelungen stark zu machen."
Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern
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