26. Dezember 2008

Neue Vordrucke Spendenbescheinigungen

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements waren ab dem 01.01.2007 die im Bundessteuerblatt (Teil I 2008 S. 4) veröffentlichten neuen Muster für Spendenbescheinigungen zu verwenden.

Mit Schreiben vom 31.03.2008 hatte das Bundesministeriumder Finanzen jedoch mitgeteilt, dass im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder keine Bedenken dagegen bestehen, wenn bis zum 31. Dezember 2008 noch die nach bisherigem Muster erstellten Zuwendungsbestätigungen weiter verwendet werden.

Diese Übergangsfrist endet also zum 31.12.2008, so dass spätestens ab dem 01. Januar 2009 die neuen vorgeschriebenen Vordrucke für Zuwendungsbestätigungen verwendet werden müssen. Ab diesem Zeitpunkt können die alten Formulare nicht mehr eingesetzt werden, da das Finanzamt diese Spendenbescheinigungen nicht mehr akzeptiert.

Die aktuell für Vereine gültigen Vordrucke für Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) gibt es hier:

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