Bayerische Initiative sichert steuerliche Vergünstigungen für das Ehrenamt!
„Ehrenamtliche Rettungskräfte können aufatmen: Bei den Einnahmen ehrenamtlicher Rettungskräfte wird auch künftig nicht lebensfremd unterschieden zwischen solchen aus Rettungseinsätzen und solchen aus Bereitschaftszeiten. Alle diese Einnahmen sind in vollem Umfang bis zu 2.100 Euro im Jahr steuerfrei“, kommentierte Finanzminister Georg Fahrenschon heute die entsprechende Entscheidung der Steuerabteilungsleiter des Bundes und der Länder. Fahrenschon ergänzte: „Damit hat Bayern das erreicht, was die gemeinnützigen Verbände gefordert haben: Eine pauschale Steuerbefreiung ohne bürokratische Differenzierung nach Bereitschafts- oder Einsatzzeiten.“

„Alleine in Bayern sind 3,8 Millionen Menschen ehrenamtlich engagiert. Wenn engagierte Mitbürger ihre Zeit, Kraft und Kreativität für das Gemeinwohl einsetzen, muss sie der Staat über das Steuerrecht unterstützen! Das ist kein überflüssiger Luxus, sondern eine lohnende Investition“, fuhr Fahrenschon fort. Bereits 2007 konnten mit dem Gesetz zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements auf Initiative der bayerischen Staatsregierung wichtige Verbesserungen für ehrenamtlich engagierte Bürger erreicht werden. Zur Erläuterung der neuen Regelungen hatten die Einkommensteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder Abgrenzungskriterien aufgestellt, die Ende Juli von den zuständigen Landesbehörden bekannt gemacht worden waren und Sorge um mögliche Schlechterstellungen ehrenamtlicher Helfer ausgelöst hatten.
„Uneigennütziges Engagement privater Helfer - für unsere Gesellschaft ist das unverzichtbar!“, so Fahrenschon abschließend.
Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

„Alleine in Bayern sind 3,8 Millionen Menschen ehrenamtlich engagiert. Wenn engagierte Mitbürger ihre Zeit, Kraft und Kreativität für das Gemeinwohl einsetzen, muss sie der Staat über das Steuerrecht unterstützen! Das ist kein überflüssiger Luxus, sondern eine lohnende Investition“, fuhr Fahrenschon fort. Bereits 2007 konnten mit dem Gesetz zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements auf Initiative der bayerischen Staatsregierung wichtige Verbesserungen für ehrenamtlich engagierte Bürger erreicht werden. Zur Erläuterung der neuen Regelungen hatten die Einkommensteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder Abgrenzungskriterien aufgestellt, die Ende Juli von den zuständigen Landesbehörden bekannt gemacht worden waren und Sorge um mögliche Schlechterstellungen ehrenamtlicher Helfer ausgelöst hatten.
„Uneigennütziges Engagement privater Helfer - für unsere Gesellschaft ist das unverzichtbar!“, so Fahrenschon abschließend.
Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium der Finanzen
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