Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren
Die vfdb, Referat 8 „PSA“, ist im Jahr 2006 eine Kooperation mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversichung, Fachgruppe „Feuerwehren – Hilfeleistung“ eingegangen. Die Richtlinien des Referates 8 „PSA“ stellen beispielhafte Lösungsmöglichkeiten dar, wie Sicherheit und Gesundheitsschutz in den deutschen Feuerwehren im Sinne der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gewährleistet werden können. Die Richtlinie 0804 wurde im Wortlaut in die vorliegende Information (BGI/GUV-I 8674) übernommen.
Diese Information wurde jetzt mit Stand Juli 2008 veröffentlicht. Bitte auf das Bild klicken!
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