Für Haus-, Wohnungseigentümer und Mieter: Mit Feuerschutz Steuern sparen
Die Arbeitskosten, die bei der regelmäßigen Instandhaltung von Feuerlöschern, Rauchwarn- meldern oder anderen Brandschutz- einrichtungen anfallen, sind ab sofort steuerlich absetzbar. Die Erweiterung der steuerlichen Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen auf alle handwerk- lichen Leistungen gemäß § 35a des Einkommensteuergesetzes ist rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Hierunter fallen alle Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2005 erbracht wurden. Darauf weist der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe (bvbf) hin.
Der Steuerbonus beträgt 20 Prozent der in Rechnung gestellten Arbeitsleistung einschließlich der Mehrwertsteuer – höchstens 600 Euro pro Jahr. Begünstigt werden alle Handwerksleistungen einschließlich der in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten. Hierfür ist eine entsprechende Rechnung sowie die bankbestätigte Überweisung dem Finanzamt bei der Abgabe der Steuererklärung vorzulegen. Dabei muss die Rechnung den Anteil der Arbeitskosten gesondert ausweisen. Ausgenommen von der Regelung sind handwerkliche Tätigkeiten, die im Rahmen einer Neubaumaßnahme erfolgen, oder als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Quelle: bvbf
Der Steuerbonus beträgt 20 Prozent der in Rechnung gestellten Arbeitsleistung einschließlich der Mehrwertsteuer – höchstens 600 Euro pro Jahr. Begünstigt werden alle Handwerksleistungen einschließlich der in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten. Hierfür ist eine entsprechende Rechnung sowie die bankbestätigte Überweisung dem Finanzamt bei der Abgabe der Steuererklärung vorzulegen. Dabei muss die Rechnung den Anteil der Arbeitskosten gesondert ausweisen. Ausgenommen von der Regelung sind handwerkliche Tätigkeiten, die im Rahmen einer Neubaumaßnahme erfolgen, oder als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Quelle: bvbf
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