Für Haus-, Wohnungseigentümer und Mieter: Mit Feuerschutz Steuern sparen
Der Steuerbonus beträgt 20 Prozent der in Rechnung gestellten Arbeitsleistung einschließlich der Mehrwertsteuer – höchstens 600 Euro pro Jahr. Begünstigt werden alle Handwerksleistungen einschließlich der in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten. Hierfür ist eine entsprechende Rechnung sowie die bankbestätigte Überweisung dem Finanzamt bei der Abgabe der Steuererklärung vorzulegen. Dabei muss die Rechnung den Anteil der Arbeitskosten gesondert ausweisen. Ausgenommen von der Regelung sind handwerkliche Tätigkeiten, die im Rahmen einer Neubaumaßnahme erfolgen, oder als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Quelle: bvbf
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