Novellierung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes

Es handelt sich um eine vollständige Neufassung. Dabei bleibt Bewährtes erhalten, wird aber teilweise an anderer Stelle und in systematisch anderen Zusammenhängen geregelt. Nach ausführlicher Beteiligung der im Rettungsdienst mitwirkenden Verbände und Organisationen sowie der kommunalen Spitzenverbände wurden zahlreiche inhaltliche Neuregelungen ausgearbeitet.
Wichtige Regelungsbereiche betreffen u. a.:
- Finanzierung des Rettungsdienstes - hier geht es vor allem um den rechtzeitigen Abschluss von Entgeltvereinbarungen, um Verbesserung der Kostentransparenz und Kostenkontrolle,
- verbesserte Grundlagen für den Notarztdienst,
- Einführung eines Fahrers für Notarzteinsatzfahrzeuge,
- Regelung für arztbegleitete Patiententransporte,
- flächendeckende Einführung des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst (ÄLRD),
- verbesserte Rechtsgrundlagen für die Berg- und Höhlen- sowie die Wasserrettung,
- Vereinfachungen bei Genehmigungsverfahren.
Das Gesetz wurde am 22. Juli 2008 ausgefertigt und am 28.07.2008 in der Nr. 15/2008 des Bayer. Gesetz- und Verordnungsblattes verkündet. Der Gesetzestext kann mit Klick auf das Bild aufgerufen werden.
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