27. Juni 2008

Führerscheinregelung - Pressemitteilung Nr. 292/08 - München, 27. Juni 2008

Innenminister Joachim Herrmann will Führerscheinregelung zugunsten der Freiwilligen Feuerwehren erreichen

Innenminister Joachim Herrmann will sich mit Nachruck dafür einsetzen, dass Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen auch mit der Pkw-Fahrerlaubnisklasse B gefahren werden können. Herrmann: "Wir werden hier nochmals initiativ werden, um diese absolut nachvollziehbare Forderung der Freiwilligen Feuerwehren zu unterstützen." Seit Umsetzung der europäischen Führerscheinvorschriften in deutsches Recht kommt es bei den Feuerwehren zu Problemen, da die Grenze zwischen der Pkw- und der Lkw-Klasse jetzt schon bei 3,5 Tonnen verläuft. Herrmann: "Die Staatsregierung hat sich von Anfang an vehement für die Interessen der Feuerwehr eingesetzt." Der Bundesverkehrsminister habe nach EU-Recht die Möglichkeit, für Katastrophenschutzfahrzeuge Ausnahmen vorzusehen. Dazu zählen nach Auffassung Herrmanns auch die Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr.

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