Überarbeitung des Grundsatzes G 26 „Atemschutzgeräte“
Die Untersuchungsgrundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen wurden im Herbst 2007 vom Ausschuss „Arbeitsmedizin“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV – Nachfolger des HVBG und des BUK) überarbeitet herausgegeben. Sie geben in ihrer aktuellen Fassung den Stand der arbeitsmedizinischen Erkenntnisse wieder. Wird die Untersuchung dem Untersuchungsgrundsatz entsprechend durchgeführt, so können sich der untersuchende Arzt, der Auftraggeber der Untersuchung und der Untersuchte sicher sein, dass die notwendigen Sorgfaltspflichten erfüllt sind.
Neuerungen gibt es im Bereich Labor (Blutentnahme). Außerdem wurden die Kriterien für „Gesundheitliche Bedenken“ erweitert.
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Neuerungen gibt es im Bereich Labor (Blutentnahme). Außerdem wurden die Kriterien für „Gesundheitliche Bedenken“ erweitert.
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Die Broschüre "Arbeitsmedizinische Vorsorge für Atemschutzgeräteträger im Feuerwehrdienst" (GUV-X 99950) bezüglich Untersuchungsumfang und Beurteilungskriterien ist, abgesehen von den oben im Schreiben genannten Neuerungen, weiterhin gültig!
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