24. April 2008

Rettungsdienstgesetz- Pressemitteilung Nr. 164/08 - München, 24. April 2008

Neues Rettungsdienstgesetz stellt Weichen für die Zukunft

"Mit dem neuen Rettungsdienstgesetz reagieren wir auf veränderte Rahmenbedingungen für den Rettungsdienst und machen ihn zukunftssicher", erklärte heute Innenminister Joachim Herrmann bei der ersten Lesung des Gesetzes im Landtag: "Wir wollen einen modernen, leistungsfähigen Rettungsdienst, der unseren Bürgern bestmögliche Versorgung bietet. Die Menschen können sich auch in Zukunft darauf verlassen, dass in einem Notfall so schnell wie möglich Hilfe da ist. Wir stellen mit dem Rettungsdienstgesetz die Weichen, damit die Organisation des Rettungsdienstes auf veränderte Rahmenbedingungen zum Beispiel in der Krankenhauslandschaft reagieren kann. Viele Kliniken spezialisieren sich oder bilden Zentren, die nicht in erster Linie auf eine akutklinische Versorgung von Notfallpatienten ausgerichtet sind. Wir werden deshalb alles dafür tun, dass die Notfallhilfe nicht nur schnell am Einsatzort ist. Wir müssen zusätzlich berücksichtigen, dass der Rettungsdienst Patienten auch in einer notfallmedizinisch vertretbaren Zeit in geeignete Kliniken bringen muss. Wir wollen deshalb in einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit Vertretern aller betroffenen Aufgabenträger und Organisationen die medizinischen, organisatorischen und finanziellen Aspekte aufarbeiten und eine Strategie ausarbeiten, um den Rettungsdienst an diese Entwicklungen optimal anzupassen und eine neue Grundlage für die Hilfsfristregelung in der Ausführungsverordnung zum neuen Gesetz zu schaffen."

Als weitere wichtige Regelungsbereiche nannte der Minister die Finanzierung des Rettungsdienstes – hier geht es vor allem um den zeitgerechten Abschluss von Entgeltvereinbarungen, um Verbesserung der Kostentransparenz und Kostenkontrollen -, verbesserte Grundlagen für den Notarztdienst, Einführung des Fahrers für Notarzteinsatzfahrzeuge, Regelung für arztbegleitete Patiententransporte, die flächendeckende Einführung des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst, verbesserte Rechtsgrundlagen für die Berg-, Höhlen- sowie die Wasserrettung und Vereinfachungen bei den Genehmigungsverfahren.

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