Steuerliche Behandlung von gezahlten Entschädigungen nach dem BayFwG
Ein neues Informationsblatt des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen berücksichtigt die Einführung des allgemeinen Freibetrags für ehrenamtliche Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26a EStG, die für die Entschädigung als Brand- und Sicherheitswacht in Betracht kommen kann, und die Erhöhung des sog. Übungsleiterfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG in der Fassung des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007, BGBl I S. 2.332. Die genannten Freibeträge gelten rückwirkend zum 01.01.2007.

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