8. November 2007

Sicherheitshinweis zu Handleuchten

Von der österreichischen Firma "MATA Lights Austria GmbH", Herzogenburg wurden seit 1991 Handleuchten "HALO 4 Ex" in explosiongeschützter Bauart hergestellt und vertrieben. Diese Handleuchten werden überwiegend im Bereich von Kommunen und Feuerwehren eingesetzt. Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass die Halogenhandleuchten zu keinem Zeitpunkt in vollem Umfang den gesetzlichen Anforderungen genügt haben. Aufgrund der Mängel kann es dazu kommen, dass im Fehlerfall eine Entzündung einer explosionsfähigen Atmosphäre auftreten könnte. Die Halogenhandleuchte sollte daher in einem explosionsgefährdeten Bereich der Zone 1 nicht mehr verwendet werden.

Für einen weiteren Einsatz der Halogenhandleuchte in Zone 1 müsste die Platine ausgetauscht werden. Dieser Austausch kann derzeit nur über die Firma Metallwarenfabrik Gemmingen GmbH, Industriestrasse 1, 75050 Gemmingen erfolgen, welche die dafür notwendige EG-Baumusterprüfbescheinigung besitzt. Die österreichische Firma "MATA Lights Austria GmbH" ist inzwischen in Konkurs gegangen. In Gebrauch befindliche Leuchten, für die die vorgenannte Umrüstung aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht mehr in Frage kommt, können im Feuerwehrdienst außerhalb von Ex-Bereichen ohne Bedenken weiter genutzt werden. Sie müssen dann jedoch deutlich als nicht Ex-geschützt gekennzeichnet werden.

Bitte auf das Bild klicken um mehr Informationen zu bekommen!

Keine Kommentare: