3. August 2007

Freie Fahrt für "schnelle Hilfe"

Halten Sie auf der Autobahn bei Unfall oder Stau immer eine Rettungsgasse frei. Helfen Sie mit Leben zu retten.
Bei Fahrbahnen mit 2 Fahrstreifen in einer Richtung in der Mitte zwischen den beiden Fahrstreifen.
Bei Fahrbahnen mit 3 Fahrstreifen in einer Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen.
Sie leisten dadurch einen wichtigen Beitrag zur raschen Hilfeleistung von Verunglückten und zur Beseitigung von Behinderungen und damit zu Ihrem eigenen Fortkommen. Schließen Sie die Rettungsgasse keinesfalls nachdem die ersten Fahrzeuge vorbeigefahren sind. Nachfolgenden Fahrzeugen der Hilfsdienste wird sonst die Anfahrt massiv erschwert. Hierdurch kann sich z.B. eine Lebensrettung um entscheidende Minuten verzögern. Wenn Sie an einen beginnenden Stau heranfahren, halten Sie eine Fahrzeuglänge Abstand zum Vordermann, damit problemloses Rangieren auch dann möglich ist, wenn der Verkehr zum Stehen kommt. Beachten Sie die Informationen im Verkehrsfunk.
Hierzu noch ein Hinweis:Sich an ein Fahrzeug mit Sonderrechten "anzuhängen", um so leichter durch den Stau zu kommen, ist kein Kavaliersdelikt. Dieses Verhalten kann mit einem Bußgeld bis zu 50 Euro und 3 Punkten geahndet werden. Kommt eine Gefährdung hinzu, erhöht sich das Bußgeld nochmals.

Weitere Infos für "Reise und Urlaub" finden Sie hier!

Keine Kommentare: