Änderung UVV
Die Fachgruppe "Feuerwehren-Hilfeleistung" des Bundesverbandes der Unfallkassen (BUK) hat die Durchführungsanweisung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) "Feuerwehren" (GUV-V C 53) überarbeitet und eine aktualisierte Ausgabe verfasst. Die detaillierten Änderungen können mit Klick auf das UVV-Symbol entnommen werden (Quelle: www.guvv-bayern.de).
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