17. August 2009

Ehrenamtlichen Rettern wird Grippeschutz verweigert

Ärzte, Pflegepersonal und Einsatzkräfte sollen auf Kosten der Krankenkassen zuerst gegen die neue Grippe geimpft werden – so sieht es der Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor. Aber: Allen ehrenamtlichen Rettern in den Freiwilligen Feuerwehren, dem Technischen Hilfswerk und den anderen Katastrophenschutzorganisationen will der Bund diese kostenlose Impfung jetzt verweigern, insgesamt 1,6 Millionen Menschen. Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) kritisiert dies scharf.

Nach der Entwurfsfassung der Verordnung vom Freitag sollen nur noch „Beschäftigte der Vollzugspolizeien und der Berufsfeuerwehren“ diesen Schutz auf Rezept bekommen. DFV-Präsident Hans-Peter Kröger: „Überall außerhalb der großen Städte im Land sorgen Freiwillige Feuerwehren nach Unfällen und bei Bränden allein für schnelle Hilfe. Freiwillige Feuerwehrleute wissentlich dem Risiko der Ansteckung auszusetzen heißt auch, die Einsatzbereitschaft dieser Wehren und damit den Schutz in den Kommunen zu gefährden. Viele Freiwillige Feuerwehren sind zusätzlich in die Pandemieplanung der Kommunen einbezogen. Ihr Einsatz wäre bei fehlendem Impfschutz hinfällig.“

Der DFV hatte im laufenden Rechtssetzungsverfahren extra auf die drohende Impflücke hingewiesen. Im ersten Referentenentwurf des Ministeriums war noch unscharf von „Beschäftigten der Feuerwehr“ die Rede. DFV, kommunale Spitzenverbände und Länder wie Hessen forderten daraufhin eine rechtssichere Formulierung für alle ehrenamtlichen Retter.

„Diese Bitte dann in das Gegenteil zu verkehren, ist absurd. Außerdem sind Beamte der Berufsfeuerwehren gar nicht gesetzlich krankenversichert, die Verordnung ist also reine Augenwischerei. Wenn Ministerin Schmidt uns den Grippeschutz verweigert, zeigt das einmal mehr, welche Diskrepanz zwischen Worten und Taten für das Ehrenamt liegt – es sind nur Sonntagsreden!“, kritisiert Feuerwehr-Präsident Kröger.
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Quelle: DFV

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