29. April 2008

Wer trägt die Kosten für den Feuerwehr-Einsatz?

Trägt der Transportunternehmer die Kosten für einen Feuerwehreinsatz zur Beseitigung von übergelaufenem Heizöl? Wenn Transportunternehmer Heizöltanks befüllen lassen und die Fahrer dabei nicht aufpassen, kann es schnell teuer werden. Der Unternehmer muss damit rechnen, dass er im Falle eines Feuerwehreinsatzes für die Entsorgung des übergelaufenen Heizöls zur Kasse gebeten werden. So ein Urteil aus Nordrhein-Westfalen ...

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28. April 2008

Neue Ausgabe der DFZ

Die Deutsche Feuerwehr-Zeitung (DFZ) ist das offizielle Organ des Deutschen Feuerwehrverbandes. Sie erscheint monatlich in der Fachzeitschrift Brandschutz.

Mit einem Klick auf das Bild gelangt man zur aktuellen Mai-Ausgabe. Thema ist u. a. die Behördenrufnummer 115.

Viel Spaß!

27. April 2008

Deutsche Jugendleistungsspange in Veitshöchheim

Am heutigen Sonntag fand in Veitshöchheim die Prüfung für die Deutsche Jugendleistungsspange statt. Insgesamt haben 10 Jugendfeuerwehren (Hettstadt, Eisingen/Waldbrunn, Zell, Bergtheim, Erbshausen/Sulzwiesen, Rimpar, Leinach, Maidbronn) an der schwersten Prüfung im Jugendbereich teilgenommen, darunter auch zwei Jugendfeuerwehren aus dem Abschnitt Mitte (Hohestadt/Goßmannsdorf, Moos/Rimpar). Nachdem jede Gruppe ihre fünf Aufgaben (Schnelligkeitsübung, Staffellauf, Kugelstoßen, Löschangriff und Fragenbeantwortung) bewältigte, konnten alle Jugendlichen ihr Abzeichen aus den Händen von Kreisbrandrat Heinz Geißler und Kreisjugendwart Stefan Hupp entgegennehmen.





Jugendfeuerwehr Moos

Jugendfeuerwehr Hohestadt / Goßmannsdorf

26. April 2008

Zeltlager 2008 der JF Landkreis Würzburg

Auf der Homepage der Jugendfeuerwehr des Landkreises Würzburgs wurden alle notwendigen Informationen zum Zeltlager vom 20. August 2008 bis 24. August 2008 in Aub veröffentlicht.

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Beinaheunfall an einem Feuerwehrtor

Vor kurzem kam es zu einem "Beinaheunfall" durch wegfliegende Beschlagteile an einem Feuerwehrtor. Beim Öffnen eines Feuerwehrfalttors lösten sich plötzlich schwere Metallteile und flogen mit großer Wucht durch die Fahrzeughalle. Ein schweres Gussteil schlug unmittelbar neben zwei Feuerwehrangehörigen ein. Zwischen Glück und Unglück lagen nur wenige Zentimeter. Da sich eine solche Situation wiederholen könnte, hat die Unfallkasse Baden-Württemberg hierzu ein Schreiben veröffentlicht.

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25. April 2008

Maschinistenlehrgang 2008

In der Zeit vom 27.05.2008 bis 16.06.2008 findet in Winterhausen der diesjährige Lehrgang "Maschinist für Löschfahrzeuge" statt.

Die Ausbildung umfasst insgesamt 36 Stunden und wird nach der Dienstvorschrift FwDv 2 durchgeführt.

Die offiziellen Einladungen wurden an die Kommandanten versandt (bitte auf das beiliegende Bild klicken).

Das Anmeldeformular ist auch auf dieser Seite abrufbar ("Auf dem Punkt!" --> "Anmeldung Standortlehrgang").

Helfer bessergestellt - Rettungsdienstgesetz auf den Weg gebracht

Die 115 000 ehrenamtlichen Mitarbeiter von Hilfsorganisationen in Bayern werden bessergestellt. Der Landtag verabschiedete am Donnerstag einstimmig eine Gesetzesänderung, mit der den Freiwilligen ein Rechtsanspruch auf Freistellung und Ersatz für Verdienstausfälle zugesprochen wird. Damit werden Helfer des Roten Kreuzes, der Malteser, des Arbeiter-Samariter-Bunds und anderer Hilfsorganisationen den Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks gleichgestellt. Die Gesetzesänderung tritt zum 1. Juni dieses Jahres in Kraft. Zudem brachte die Staatsregierung ein neues Rettungsdienstgesetz auf den Weg. Das beinhaltet unter anderem, dass Kliniken gegen Ersatz der Kosten in die notärztliche Versorgung miteinbezogen werden.

Quelle: MainPost

24. April 2008

Abkündigung der Produktfamilie Teledux 9 BOS

Die Firma EADS hat in einem Schreiben an das Bayerische Staatsministerium des Innern angekündigt, das die Produktfamilie Teledux 9 BOS einschließlich aller Varianten und Sonderlösungen sowie das Zubehör zum 31.12.2008 abgekündigt wird, sodass diese Gegenstände ab 01.01.2009 nicht mehr lieferbar sind.

Für mehr Informationen bitte auf das Bild klicken!

Rettungsdienstgesetz- Pressemitteilung Nr. 164/08 - München, 24. April 2008

Neues Rettungsdienstgesetz stellt Weichen für die Zukunft

"Mit dem neuen Rettungsdienstgesetz reagieren wir auf veränderte Rahmenbedingungen für den Rettungsdienst und machen ihn zukunftssicher", erklärte heute Innenminister Joachim Herrmann bei der ersten Lesung des Gesetzes im Landtag: "Wir wollen einen modernen, leistungsfähigen Rettungsdienst, der unseren Bürgern bestmögliche Versorgung bietet. Die Menschen können sich auch in Zukunft darauf verlassen, dass in einem Notfall so schnell wie möglich Hilfe da ist. Wir stellen mit dem Rettungsdienstgesetz die Weichen, damit die Organisation des Rettungsdienstes auf veränderte Rahmenbedingungen zum Beispiel in der Krankenhauslandschaft reagieren kann. Viele Kliniken spezialisieren sich oder bilden Zentren, die nicht in erster Linie auf eine akutklinische Versorgung von Notfallpatienten ausgerichtet sind. Wir werden deshalb alles dafür tun, dass die Notfallhilfe nicht nur schnell am Einsatzort ist. Wir müssen zusätzlich berücksichtigen, dass der Rettungsdienst Patienten auch in einer notfallmedizinisch vertretbaren Zeit in geeignete Kliniken bringen muss. Wir wollen deshalb in einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit Vertretern aller betroffenen Aufgabenträger und Organisationen die medizinischen, organisatorischen und finanziellen Aspekte aufarbeiten und eine Strategie ausarbeiten, um den Rettungsdienst an diese Entwicklungen optimal anzupassen und eine neue Grundlage für die Hilfsfristregelung in der Ausführungsverordnung zum neuen Gesetz zu schaffen."

Als weitere wichtige Regelungsbereiche nannte der Minister die Finanzierung des Rettungsdienstes – hier geht es vor allem um den zeitgerechten Abschluss von Entgeltvereinbarungen, um Verbesserung der Kostentransparenz und Kostenkontrollen -, verbesserte Grundlagen für den Notarztdienst, Einführung des Fahrers für Notarzteinsatzfahrzeuge, Regelung für arztbegleitete Patiententransporte, die flächendeckende Einführung des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst, verbesserte Rechtsgrundlagen für die Berg-, Höhlen- sowie die Wasserrettung und Vereinfachungen bei den Genehmigungsverfahren.

23. April 2008

Niederschrift über die förmliche Verpflichtung

Aufgrund einiger Nachfragen aus Reihen der Teilnehmer bei den Fortbildungen "Funk", die in jedem KBM-Abschnitt stattgefunden haben, wird nun hier die Niederschrift über die förmliche Verpflichtung nach § 1 Abs. 1 bis 3 des Verpflichtungsgesetzes veröffentlicht.

Die förmliche Verpflichtung muss jedes Jahr bei jedem einzelnen Feuerwehrdienstleistenden durchgeführt werden. Anschließend ist darüber die Niederschrift auszufüllen.


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Dokumentieren Sie auch kleine Unfälle im Dienst?

„Es geschieht jeden Tag“ war der Titel einer Mystery Serie, die ab 1996 in Kanada produziert wurde. Mit paranormalen Phänomenen hat es zwar nichts zu tun, geschieht aber trotzdem (fast) jeden Tag: Feuerwehrmitglieder verletzten sich beim Übungs- oder Einsatzdienst. Meist handelt es dabei um Bagatellverletzungen, die vermutlich keine weiteren Folgen haben werden. Meist ...

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22. April 2008

Der Feuerwehr treu geblieben

Wer arbeitet denn heute noch für Gotteslohn, jederzeit und dazu auch noch pflichtbewusst und mutig? Wer stellt sich immer neuen Herausforderungen, verzichtet auf Freizeit um sich immer wieder weiterzubilden? So begann Kreisbrandinspektor Alois Schimmer seine Lobrede zur Verleihung des staatlichen Ehrenzeichens an einen verdienten Feuerwehrmann. Anlässlich des Festkommers zur 130-Jahrfeier der Feuerwehr wurde Josef Klusek für langjährigen freiwilligen und unentgeltlichen Dienst in der Wehr geehrt. Aus den Händen des Kreisbrandinspektors erhielt er für 25 Jahre aktiven Feuerwehrdienst das silberne Feuerwehrdienstabzeichen des Landes Bayern. Im Bild (von links): der Vorsitzende des Feuerwehrvereins Christian Luksch, Josef Klusek, Kreisbrandmeister Dieter Schöll, Bürgermeister Wolfgang Mann, Kommandant Alfred Schertzer und Kreisbrandinspektor Alois Schimmer.

Quelle: mainpost.de / Bild: Helmut Rienecker

Digitalfunk BOS: Vertrag mit Deutsche Funkturm GmbH

Für die Mitnutzung von Antennenstandorten der DFMG Deutsche Funkturm GmbH (DFMG) beim Aufbau des Digitalfunknetzes der Polizeien, Feuerwehren und Rettungskräfte (BOS) ist der Weg frei: Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) und die DFMG haben heute in Berlin einen Rahmenvertrag über die Anmietung von Antennenstandorten geschlossen.

Dieser Vertrag ermöglicht Bund und Ländern, die im Rahmen des Aufbaus des Digitalfunks für die Akquise geeigneter Funkstandorte zuständig sind, zu den im Rahmenvertrag bereits ausgehandelten Konditionen deutschlandweit Standorte bei der DFMG zu mieten und mitzunutzen. Zeitaufwändige Einzelverhandlungen der 16 Bundesländer und des Bundes sind dank des Rahmenvertrages nicht mehr notwendig. Zudem gewährleistet das Regelwerk bundesweit einheitliche Sicherheitsstandards für die angemieteten Standorte.

"Mit dem Abschluss dieses Rahmenvertrages hat die BDBOS eine weitere wichtige Etappe zur zügigen Errichtung des Digitalfunknetzes genommen", sagte der Präsident der BDBOS Rolf Krost. Bund und Ländern erschließt sich das flächendeckende Portfolio von Funkstandorten der DFMG.

Ziel ist es, für den Aufbau des BOS-Digitalfunknetzes möglichst wenig neue Funkstandorte zu errichten, sondern bereits vorhandene mitzunutzen. Dieses Vorgehen beim Netzaufbau wahrt die Landschafts- und Ortsbilder, spart Kosten und Zeit. Mitgenutzt werden sollen in erster Linie eigene Standorte von Bund und Ländern (Liegenschaften der Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei etc.) – zudem kommen die Standorte der Mobilfunkanbieter in Betracht.

Deshalb verhandelt die BDBOS - die Gesamtverantwortung für den Aufbau des Digitalfunks BOS tragend - derzeit mit allen großen Anbietern von Funkstandorten über Rahmenverträge. Bereits im Februar hatte die BDBOS einen ersten Rahmenvertrag zur Anmietung von Funkstandorten mit dem Mobilfunkunternehmen Vodafone D2 GmbH geschlossen.

FUK-News 1/2008

Die FUK-News, das Mitteilungsblatt der Feuerwehr-Unfallkasse, erscheint 4 mal jährlich. Es informiert die Träger der Feuerwehren, die Versicherten und alle Interessierten über aktuelle Themen aus den Bereichen des Leistungsrechts, der sozialen Rehabilitation und der Prävention.

Mit einem Klick auf das Bild gelangt man zu den aktuellen News 1/2008!

21. April 2008

Feuerwehr hat zu wenig Lkw-Fahrer

Verband pocht auf Änderung bei EU-Fahrerlaubnis Klasse B

Der Einsatz der freiwilligen Feuerwehr ist vor allem auf dem Land gefährdet, weil junge Rettungskräfte mit ihrem normalen Führerschein die schweren Löschwagen nicht mehr fahren dürfen. „Auch im Ernstfall darf das Fahrzeug nicht bewegt werden“, sagte der Chef des Landesfeuerwehrverbandes Bayern, Alfons Weinzierl, in Dingolfing. „Wenn es brennt und keiner mit der entsprechenden Führerscheinklasse da ist, kann niemand das Fahrzeug fahren.“ Bisher kenne er zwar keinen Fall, bei dem die Helfer nicht ausrücken konnten. Aber dass dies theoretisch möglich wäre, sei schlimm.

Seit der Einführung der EU-Fahrerlaubnis 1999 dürfen mit der Klasse B (zuvor 3) nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht bewegt werden – zuvor bis 7,5 Tonnen. Da die insbesondere in ländlichen Regionen eingesetzten Löschfahrzeuge aber meist schwerer als 3,5 Tonnen sind, seien diese für die jungen Feuerwehrleute mit der üblichen Führerscheinklasse B tabu. „Die mit der Führerscheinklasse 3 werden weniger, weil sie in den nächsten Jahren ausscheiden“, sagte Weinzierl. „In zehn Jahren werden wir dann massive Probleme haben.“ Nach Ansicht des Kreisbrandrats sollte das Innenministerium deshalb Druck in Brüssel machen, die Klasse B bis 4,25 Tonnen auszuweiten. Es könne nicht verlangt werden, dass die ehrenamtlichen Kräfte die Klassen C oder E (leichte bis schwere Lkw) nachmachten und die 2000 bis 2500 Euro Kosten aus eigener Tasche bezahlten.

Der fehlende Fahrernachwuchs ist Weinzierl zufolge besonders auf dem Land akut. „Es trifft in etwa ein Drittel der bayerischen Feuerwehren“ – bei rund 330 000 aktiven Feuerwehrdienstleistenden.
(Quelle: MainPost)

20. April 2008

Neuer Vorsitzender der FF Kirchheim

Am Ende der Mitgliederversammlung der FF Kirchheim am Donnerstag den 17.04. legte der bisherige Vorstand Roland Grill (rechts) die Geschicke des Feuerwehrvereins in Kirchheim in die Hände seines Nachfolgers Jörg Cartschau (links).



Für langjährigen aktiven Dienst wurden die Kameraden Leo Kemmer (40 Jahre) und Klaus Merkert (25 Jahre) geehrt.



v.l.n.r. KBM Drexel, 1. Kdt. Spachmann, Leo Kemmer, Klaus Merkert
Bgm. Holzapfel, KBI Schimmer, EKBM Zirkelbach

Glätte auch ohne Eis




Glücklicherweise unverletzt blieb der Fahrer eines LKW’s, der bei Gaubüttelbrunn von der Strasse abkam. Es war am Samstag Vormittag, als der unbeladene Lastwagen kurz nach der Ortschaft Gaubüttelbrunn in Fahrtrichtung Sulzdorf auf der regennassen Fahrbahn nach rechts über den Graben in einen Acker rutschte. Nach Aussagen von Ortskundigen haben sich in der Vergangenheit an dieser Stelle schon zahlreiche Unfälle ereignet. Ursache war ihrer Meinung nach jedes Mal der schlechte Zustand des Fahrbahnbelages in diesem Streckenabschnitt. Tatsächlich ist die nasse Strasse hier spiegelglatt. Das weiß auch das zuständige Straßenbauamt, das Geländer im Bereich der Rechtskurve wurde schon vor längerer Zeit abgebaut, weil es immer wieder beschädigt wurde. Zusätzlich weist ein Schild am Ortsausgang von Gaubüttelbrunn auf die Schleudergefahr in diesem Bereich hin. Trotzdem wären beinahe auch die Helfer nach dem Unfall Opfer der glatten Straße geworden. Der herbeigerufene Rettungswagen des BRK schaffte es gerade noch so, hinter dem verunfallten LKW zum Stehen zu kommen. Die Feuerwehren aus Gaubüttelbrunn, Sulzdorf und Giebelstadt sicherten die Unfallstelle, reinigten die Fahrbahn und versuchten in den Bach gelaufenen Diesel mit speziellen Kissen zurückzuhalten. Der Sprecher der Bergungsfirma, die den LKW mit einem Kran wieder auf die Strasse zurückbrachte, schätzt den Schaden am Fahrzeug auf 60 bis 70 000 Euro.

19. April 2008

130 Jahre Freiwillige Feuerwehr Winterhausen

Am heutigen Samstag findet der Festabend der FF Winterhausen zum 130-jährigen Bestehen statt.


Mit Klick auf das beigefügt Bild, gelangen Sie zum offiziellen Programm!

Wichtig!!! Anschließenden findet die "Blaulichtparty" statt!

Verbandsversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes Würzburg-Land e.V

Am Dienstag, den 29. April 2009 findet im Haus der Jugend in Gaukönigshofen die Verbandsversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes Würzburg-Land e.V statt, zu der der Vorsitzende, KBR Heinz Geißler, alle Kommandanten und Vereinsvorstände der Mitgliedsfeuerwehren einlädt.

Tagesordnung:

- Eröffnung und Begrüßung
- Bericht des Vorsitzenden
- Bericht des Kassiers
- Aussprache zu den Berichten
- Entlastung der Vorstandschaft
- Versicherungsschutz bei den Feuerwehren
- Neuwahlen (Schatzmeister, Schriftführer, Revisoren)
- Bericht des Bezirks- und Landesfeuerwehrverband
- Verschiedenes, Wünsche und Anträge
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Für diese Veranstaltung ist Uniform verbindlich.

Lotsen weisen den Weg - hier eine Anfahrtsskizze!
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Jugendgroßübung in Zeubelried

Am heutigen Samstag fand eine gemeinsame Übung der Jugendfeuerwehren aus Zeubelried, Erlach und Kleinochsenfurt statt. Als Übungsobjekt wurde das Feuerwehrgerätehaus in Zeubelried ausgewählt.

Die Jugendlichen mussten zuerst die Wasserversorgung über Hydranten bzw. Löschwasserzisterne aufbauen. Danach erfolgte eine Brandbekämpfung von mehreren Seiten aus bevor zum Schluss noch einige Personen aus dem Dachboden gerettet werden mussten. Die gesamte Übung wurde von den Jugendwarten und Kommandanten der beteiligten Feuerwehren beobachtet.





18. April 2008

DFV Newsletter 06/2008

Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) veröffentlicht jeden Monat einen Newsletter mit aktuellen Themen rund um das Thema Feuerwehr.

Mit einem Klick auf das Bild gelangt man zum aktuellen Newsletter 06/2008!

17. April 2008

Lehren aus Brandschäden

An das Unmögliche denken – Kettenreaktionen führen immer wieder zu Katastrophen

Immer wieder kommt es zu Brandschäden, die durch eine wahre Kettenreaktion von Ereignissen ausgelöst werden. Wer sich als Unternehmer oder Brandschutzbeauftragter in seinem Betrieb mit möglichen Risiken auseinandersetzt, sollte daher verschiedene Szenarien durchspielen – und stets vom schlimmsten Fall ausgehen. Dies ist die Erkenntnis einer Auswertung spektakulärer Großbrände, die der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. in Kassel durchgeführt hat; Großbrände, die sich jederzeit so oder ähnlich wiederholen können – besonders im Zuge von Schweißarbeiten, wie sie tagtäglich allerorts durchgeführt werden.

Ein mögliches Szenario könnte so aussehen: Bei Montagearbeiten sollen einzelne Bleche mit einem Schneidbrenner herausgetrennt werden. Dabei fallen von der Arbeitsbühne glühende Teile oder Funken auf eine darunter stehende Maschine und bringen Plastikteile zum Schmelzen. Die Schmelzprodukte entzünden sich und setzen das Gummi eines Förderbandes in Brand. Verursacht durch die große Hitze explodiert zudem eine Gasflasche. Stichflammen lodern auf. Gleichzeitig entwickelt sich starker Rauch, der für alle Anwesenden die größte Gefahr darstellt, da sie binnen Sekunden die Orientierung verlieren und durch das Einatmen der giftigen Rauchgase ersticken können. Die Feuerwehr braucht dann Stunden oder sogar Tage, um den Brand unter Kontrolle zu bringen.

Ursachenforschung: Ein Feuer und seine verheerenden Folgen


„Hier stellt sich die Frage, ob es eine Verkettung unglücklicher Umstände war oder ob es an Problembewusstsein mangelte“, kommentiert der Geschäftsführer des bvbf, Carsten Wege, den fiktiven Vorfall. „Man hätte den Brand vermutlich schon alleine dadurch verhindern können, wenn auf der Arbeitsbühne Feuerlöscher zur Hand gewesen wären. So jedoch vergehen wertvolle Minuten, in denen sich Feuer und Rauch ungehindert ausbreiten können und Leib und Leben der Arbeiter bedrohen.“

Beim Umgang mit Schweißgeräten und Schneidbrennern müssen nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften besondere Vorkehrungen getroffen werden, wozu eine räumliche Abtrennung der Baustelle sowie das Aufstellen von Brandposten und Brandwachen gehört.

Girls Day am 24.04.2008

Einmal im Jahr stehen Mädchen ab der fünften Klasse im Rahmen des Girls’Day die Türen von Unternehmen, Betrieben und sonstigen Einrichtungen offen, um ihnen einen Einblick in Technik, IT, Handwerk, Ingenieur- und Naturwissenschaften zu ermöglichen – Bereiche, für die sich eher Jungen interessieren und die gemeinhin eher als „frauenuntypisch“ gelten.

Da die Beteiligung erfahrungsgemäß sehr hoch ist und bei der Zielgruppe auf großes Interesse stößt, regen der Deutsche Feuerwehrverband und die Deutsche Jugendfeuerwehr alle Feuerwehren, Freiwilligen Feuerwehren und Jugendfeuerwehren an, Angebote im Rahmen der Aktion „Girls’Day 2008“ zu schaffen und sich aktiv einzubringen. Alle wichtigen Infos sind zu finden unter www.girls-day.de.

Zusätzliche Informationen gibt es mit einem Klick auf das Bild!


16. April 2008

Information des GUVV Bayern

Nach § 17 (3) Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ (GUV-V C53) müssen Feuerwehrangehörige, die am Einsatzort durch den Straßenverkehr gefährdet sind, durch geeignete Warn- oder Absperrmaßnahmen geschützt werden. Dazu zählt beispielsweise das Tragen von Feuerwehrschutzkleidung mit ausreichender Warnwirkung (mindestens DIN EN 471 Klasse 2).

Der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband hat in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern ein Informationsschreiben veröffentlicht.

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Gebührenbescheide für Feuerwehreinsätze vom Verwaltungsgericht gekippt

Die erste Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen hat mit Urteilen vom 9. April 2008 über die Frage entschieden, welche Kosten für Feuerwehreinsätze zu zahlen sind, die nicht zu den unentgeltlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehr gehören (1 A 301, 369, 370/06 und 1 A 140/07).

Geklagt hatten zwei Privatpersonen und die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau, von denen die beklagte Stadt Hann. Münden Kostenersatz für Feuerwehreinsätze verlangt hatte. Die Einsätze standen im Zusammenhang mit einer Ölverschmutzung des Schedebachs, einem auf der Autobahn befindlichen lecken Fasses mit Lösungsmitteln sowie mit einem Baum bzw. mehreren Säcken, die nachts auf einer Straße lagen und beseitigt wurden. Der jeweils erhobenen Gebühr lagen nach der Feuerwehrsatzung der Beklagten die betriebswirtschaftlich ermittelten Jahresgesamtkosten der Feuerwehr zugrunde, die für die Einsätze anteilig entsprechend ihrer Dauer auf Personal- und Sachkosten umgelegt worden waren.

Die Kläger machten geltend, dass die erhobene Gebühr zu hoch sei.

Die für das Recht der Feuerwehren zuständige 1. Kammer des Gerichts gab den Klagen statt und hob die jeweils angefochtenen Gebührenbescheide auf.

Zur Begründung führte die Kammer aus, zwar handele es sich um entgeltpflichtige Einsätze. Unentgeltlich seien nur die Brandbekämpfung, der Einsatz bei Notständen durch Naturereignisse sowie der Einsatz, wenn Menschenleben in akuter Gefahr seien. Indes sei die Gebührenerhebung der Höhe nach zu beanstanden. Denn es sei nicht zulässig, der Gebührenkalkulation die gesamten Vorhaltekosten der Feuerwehr zugrunde zu legen und diese auf die erbrachten Einsatzstunden zu verteilen, wie die Beklagte dies getan habe. Eine kostendeckende Umlegung wie bei der Erhebung von Benutzungsgebühren nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz könne bei Feuerwehreinsätzen wegen der Besonderheiten des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes nicht gewählt werden. Diese Besonderheiten bestünden darin, dass die Feuerwehr nach diesem Gesetz einen großen Teil ihrer Aufgaben unentgeltlich erbringe. Deshalb dürften Vorhaltekosten für den Feuerwehrapparat nur insoweit in die Gebührenkalkulation einfließen, als das Personal und die Feuerwehrgeräte in der konkreten Einsatzzeit nicht für andere Aufgaben zur Verfügung gestanden hätten. Sie dürften daher nicht auf die tatsächlichen Einsatzzeiten, sondern müssten auf die Jahresstunden umgelegt werden. Die Kammer stützte sich bei ihrer Entscheidung auch auf entsprechende obergerichtliche Entscheidungen aus Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen; für Niedersachsen liegt eine entsprechende Rechtsprechung - noch - nicht vor.

Gegen die Entscheidungen kann die Stadt Hann. Münden Antrag auf Zulassung der Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg stellen.

15. April 2008

Es brennt – und keiner fährt hin

Junge Kameraden der Feuerwehren dürfen schwere Löschfahrzeuge nicht fahren


Auf die Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis rollt ein Problem zu: Seit der EU-Führerschein gilt, dürfen viele Nachwuchs-Kameraden Einsatzfahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen Gewicht nicht mehr fahren. Das führt zu Besetzungssorgen und kann teuer werden. Seit 1999 gilt die EU-Fahrerlaubnis. Die wichtigste Änderung zum alten Recht: Die Grenze zwischen der Pkw-Klasse (früher 3/heute B) und der Lkw-Klasse (2/C) wurde von 7,5 auf 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse herabgesetzt. Wer Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen führen will, aber nur den EU-Führerschein der Klasse B hat, muss zumindest die Fahrerlaubnis der Klasse C1 (bis 7,5 Tonnen ohne Anhänger) oder C (bis 35 Tonnen) dazu erwerben.

Für die Feuerwehren bedeutet das: Viele jüngere Mitglieder müssen nachschulen, um die schweren Einsatzfahrzeuge fahren zu dürfen. Das kostet nach Angaben von Hendrik Hackl vom Landesverband Bayerischer Fahrlehrer durchschnittlich 1500 Euro. Geld, das die ehrenamtlichen Kameraden selbst zahlen müssten. Denn in vielen Landkreis-Gemeinden ist nicht geregelt, wer die Kosten übernimmt. Obwohl das Feuerlöschwesen Pflichtaufgabe der Kommunen ist.

Die Frickenhäuser Feuerwehr ist 32 Mann (und Frauen) stark, aber nur noch die Hälfte darf das Auto mit 7,49 Tonnen fahren, Tendenz fallend. Die Jungs auf dem Foto dürfen zum Beispiel nicht auf den Fahrersitz. Einer von ihnen macht aber derzeit den Schein nach. Das kostet ihn 1500 bis 2000 Euros, die Gemeinde Frickenhausen gibt einen Zuschuss von 500 Euro – und das für maximal zwei Feuerwehrleute pro Jahr.

So auch in Höchberg: Dort fürchtet Vize-Kommandant Michael Hörner, dass bald jüngere Kollegen bei Bränden immer häufiger nicht eingesetzt werden können, weil ihnen der Führerschein für die schweren Einsatzfahrzeuge fehlt. Im Extremfall sei die Feuerwehr gar nicht einsatzbereit: „Im Moment haben wir noch viele ältere Kameraden, die die Fahrzeuge fahren können. Aber die werden weniger“, sagt Hörner.

Lösung auf Kreisebene

Eine Vereinbarung zur Übernahme der Führerscheinkosten – und damit eine Lösung des Problems – gibt es laut Höchbergs Bürgermeister Peter Stichler nicht. Auch, weil die Feuerwehr noch nicht auf ihn zugekommen sei. Stichler plädiert für Lösungen auf Landkreisebene. Der Freistaat müsse ebenso in die Pflicht genommen werden.

In Veitshöchheim ist man ein kleines Stück weiter. Laut Bürgermeister Rainer Kinzkofer denkt man dort darüber nach, die Kosten für den Führerschein anteilig zu übernehmen. Verbunden sei das mit der Verpflichtung des Feuerwehrmannes, bei der Freiwilligen Feuerwehr Veitshöchheim für eine bestimmte Zeit aktiven Dienst zu tun. „Wenn sich ein Feuerwehrmann für zehn Jahre verpflichtet, kann die Gemeinde 80 Prozent der Führerscheinkosten übernehmen. Pro Jahr, das er nicht mehr mitmacht, muss er zehn Prozent der Kosten zurückzahlen“, rechnet Kinzkofer vor.

Aktuell ist eine solche Regelung nicht notwendig, weil es noch 15 Feuerwehrleute gibt, die Fahrzeuge über 3,5 Tonnen fahren dürfen. Veitshöchheims Kommandant Robert Röhm schätzt, dass die Gemeinden in fünf bis zehn Jahren unter Zugzwang ist.

Auf Landkreis-Ebene sieht man sich dem Führerschein-Problem offenbar machtlos gegenüber. Kreisbrandinspektor Heinz Geißler kann nur an die Gemeinden appellieren, den Feuerwehrleuten ihren Führerschein zu bezahlen, auch wenn das Problem noch nicht drängt. Die Sicherstellung des Brandschutzes sei schließlich eine Pflichtaufgabe.

Der Landesfeuerwehrverband hat die Führerschein-Thematik schon vor einiger Zeit an das bayerische Innenministerium herangetragen. Dabei sei es um Ausnahmegenehmigungen für die Feuerwehrleute zum Fahren der schweren Einsatzwagen gegangen, sagt Verbands-Geschäftsführer Gerhard Diebow. Das Ministerium habe Sonderregelungen aber für unmöglich gehalten.

Ende April wird es ein Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden zu dem Thema geben. Dabei sollen Lösungen beraten werden, wie die Gemeinden ihren Feuerwehrkameraden den zusätzlichen Führerschein bezahlen können. Über Finanzierungsmodelle wollte Diebow nicht spekulieren.

Beispiel Ochsenfurt

Wie es gehen kann, zeigt das Beispiel Ochsenfurt. „Es gibt eine Absprache mit der Stadt, wonach die den Führerschein finanziert“, sagt Kommandant Wolfgang Raps. Bedingung ist aber, dass der Brandbekämpfer mindestens fünf Jahre für die Wehr tätig ist. Für jedes Jahr, das er früher geht, muss er 20 Prozent der Führerschein-Kosten zurückzahlen.

Der Feuerwehr-Chef muss nach diesem Modell nur seinen Bedarf anmelden. In den fünf Jahren, die die Regelung besteht, haben nach Raps' Angaben zwei Kameraden der Ochsenfurter und Goßmannsdorfer Wehr diese Möglichkeit genutzt.

Quelle: mainpost.de / Bild: Helmut Rienecker

14. April 2008

Verfügen Labormitarbeiter über Sachkunde bei Unfällen mit Gefahrstoffen?

Am 2. April 2008 fiel im Institut für Chemie der Universität Würzburg ein Reagenzglas zu Boden und zerbrach. Der Inhalt: Benzolthiol, ein Stoff, der über die Augen, die Haut und die Atemwege aufgenommen wird und schon bei 20 °C die Luft kontaminiert. Die Berufsfeuerwehr Würzburg musste nicht nur mit fehlenden Stoffinformationen zurechtkommen. Falsches Verhalten der Betroffenen nach dem Unfall gefährdete zusätzlich Patienten der Notaufnahme einer Klinik ...

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13. April 2008

Neuheit auf www.abschnitt-mitte.de

Eine weitere Neuheit wurde nun auf dieser Seite online gestellt. Es handelt sich hierbei um ein Kontaktformular. Der Link befindet sich auf der rechten Seite unter dem Feuerwehr-Logo bzw. rechts neben dem Link "Startseite" (mehr Informationen).

Mit einem Klick auf "Kontakt" öffnet sich ein neues Fenster, in dem der Name, die E-Mail Adresse, die Telefonnummer und die Feuerwehr einzugeben sind. Diese Daten sind unbedingt vollständig anzugeben, da sonst keine Antwort erfolgen kann. Danach kann dann der entsprechende Text eingegeben und die Nachricht versendet werden.

Das Kontaktformular ist für Verbesserungsvorschläge, Meinungen, Fragen, Wünsche, Anregungen, Lob, Kritik oder einfach nur für allgemeine Informationen gedacht.

Neues Bilderalbum online

Der diesjährige Lehrgang "Truppmann Teil 1" in Giebelstadt wurde am 05. April 2008 mit der praktischen und theoretischen Prüfung beendet. Nachdem sich der Lehrgang über einen Zeitraum von fünf Wochen erstreckt, wurden die zahlreichen Bilder, die während dieser Zeit gemacht wurden, in einem Bilderalbum zusammengefasst und nun auf dieser Seite online gestellt.

Das neue Bilderalbum befindet sich, wie gewohnt, auf der rechten Seite der Homepage oder einfach auf das Bild klicken!

12. April 2008

Besichtigung Fernwasserversorgung Franken

Am heutigen Samstag besichtigten auf Initiative von KBI Alois Schimmer mehrere Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden aus dem Abschnitt Mitte das Wasserwerk Sulzfeld der Fernwasserversorgung Franken. Den Beteiligten wurde unter fachkundiger Führung von Frau Hesch zuerst der Brunnen Sulzfeld erläutert und gezeigt bevor es dann zum eigentlichen Wasserwerk ging. Beim anschließenden Rundgang durch das Wasserwerk wurden einige beeindruckende Zahlen genannt:
  • Versorgte Einwohner: 275.000
  • Belegschaft: 85
  • Wasserabgabe: 18. Mio. m³ jährlich bzw. 40.000 - 50.000 m³ täglich
  • verfügbare Reserve: 108.000 m³ / Tag
  • Gewinnungsanlagen: 50 Brunnen
  • Energiebedarf: 14 Mio. kWh = 1 Mio. Euro jährliche Stromkosten








11. April 2008

Besichtigung der Fernwasser in Sulzfeld

Am kommenden Samstag, 12.04.2008 um 15:00 Uhr, findet eine Besichtigung der Fernwasser in Sulzfeld statt.


Spontane Kameraden sind gerne Eingeladen und können an der ca. 2 Stunden andauernden Besichtigung teilnehmen.

Schon jetzt - Viel Spaß!

Weiter Informationen incl. Anfahrtsplan erhalten Sie mit Klick auf das Bild.