Digitalfunk BOS: Vertrag mit Deutsche Funkturm GmbH
Dieser Vertrag ermöglicht Bund und Ländern, die im Rahmen des Aufbaus des Digitalfunks für die Akquise geeigneter Funkstandorte zuständig sind, zu den im Rahmenvertrag bereits ausgehandelten Konditionen deutschlandweit Standorte bei der DFMG zu mieten und mitzunutzen. Zeitaufwändige Einzelverhandlungen der 16 Bundesländer und des Bundes sind dank des Rahmenvertrages nicht mehr notwendig. Zudem gewährleistet das Regelwerk bundesweit einheitliche Sicherheitsstandards für die angemieteten Standorte.
"Mit dem Abschluss dieses Rahmenvertrages hat die BDBOS eine weitere wichtige Etappe zur zügigen Errichtung des Digitalfunknetzes genommen", sagte der Präsident der BDBOS Rolf Krost. Bund und Ländern erschließt sich das flächendeckende Portfolio von Funkstandorten der DFMG.
Ziel ist es, für den Aufbau des BOS-Digitalfunknetzes möglichst wenig neue Funkstandorte zu errichten, sondern bereits vorhandene mitzunutzen. Dieses Vorgehen beim Netzaufbau wahrt die Landschafts- und Ortsbilder, spart Kosten und Zeit. Mitgenutzt werden sollen in erster Linie eigene Standorte von Bund und Ländern (Liegenschaften der Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei etc.) – zudem kommen die Standorte der Mobilfunkanbieter in Betracht.
Deshalb verhandelt die BDBOS - die Gesamtverantwortung für den Aufbau des Digitalfunks BOS tragend - derzeit mit allen großen Anbietern von Funkstandorten über Rahmenverträge. Bereits im Februar hatte die BDBOS einen ersten Rahmenvertrag zur Anmietung von Funkstandorten mit dem Mobilfunkunternehmen Vodafone D2 GmbH geschlossen.
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