25. April 2008

Helfer bessergestellt - Rettungsdienstgesetz auf den Weg gebracht

Die 115 000 ehrenamtlichen Mitarbeiter von Hilfsorganisationen in Bayern werden bessergestellt. Der Landtag verabschiedete am Donnerstag einstimmig eine Gesetzesänderung, mit der den Freiwilligen ein Rechtsanspruch auf Freistellung und Ersatz für Verdienstausfälle zugesprochen wird. Damit werden Helfer des Roten Kreuzes, der Malteser, des Arbeiter-Samariter-Bunds und anderer Hilfsorganisationen den Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks gleichgestellt. Die Gesetzesänderung tritt zum 1. Juni dieses Jahres in Kraft. Zudem brachte die Staatsregierung ein neues Rettungsdienstgesetz auf den Weg. Das beinhaltet unter anderem, dass Kliniken gegen Ersatz der Kosten in die notärztliche Versorgung miteinbezogen werden.

Quelle: MainPost

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

War schon lange fällig.