17. April 2012

Berufsfeuerwehr Mainz: Pause auch wenn's brennt?


Zwei Feuerwehrleute pochen auf ungestörte Erholungszeiten - Bei Kollegen stoßen sie auf Widerspruch

Zwei Mainzer Feuerwehrleute pochen darauf, dass die gesetzlichen Pausenzeiten eingehalten werden. Auch dann, wenn es mal brennt. Sollte ihnen das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz Recht geben, würde dies die fünf städtischen Berufsfeuerwehren in Rheinland-Pfalz vor kaum lösbare Probleme stellen. Das befürchtet jedenfalls Wolfgang Schröder, das für diesen Bereich zuständige Präsidiumsmitglied beim Landesfeuerwehrverband.

Spätestens nach sechs Stunden Arbeit muss einem Beamten eine Pause gewährt werden. So will es die rheinland-pfälzische Arbeitszeitverordnung. Doch wie so oft heißt es auch hier: Keine Regel ohne Ausnahme. Die findet sich drei Paragraphen weiter unter der Überschrift "Besondere Dienstbereiche": Wer die Sicherheit oder Gesundheit der Bevölkerung schützt, kann sich gerade nicht auf die Pausenregelung berufen.

Quelle: www.feuerwehr.de

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