9. Februar 2012

Rheinland-Pfalz: Verbesserung für das Ehrenamt: Feuerwehrführerschein

Das rheinland-pfälzische Kabinett hat am 10.01.2012 eine Änderung der Landesverordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der Technischen Hilfsdienste beschlossen.

„Diese dient den Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und Technischen Hilfsdiensten, denn die Einsatzkräfte können nunmehr auch Sonderfahrberechtigungen für Fahrzeuge von bis zu 7,5 Tonnen und Fahrzeugkombinationen fahren“, sagte Innenminister Roger Lewentz. Das rheinland-pfälzische Kabinett hat heute eine Änderung der Landesverordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der Technischen Hilfsdienste beschlossen. „Diese dient den Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und Technischen Hilfsdiensten, denn die Einsatzkräfte können nunmehr auch Sonderfahrberechtigungen für Fahrzeuge von bis zu 7,5 Tonnen und Fahrzeugkombinationen fahren“, sagte Innenminister Roger Lewentz.


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