19. August 2011

Feuerwehrführerschein bis 7,5 Tonnen auf den Weg gebracht - Verordnung tritt am 01.09.2011 in Kraft

Mit der Verkündung der Verordnung zum sog. Feuerwehrführerschein bis 7,5 t wurde der Weg für den großen Feuerwehr-Führerschein dank der Unterstützung des Bayerischen Innenministers Joachim Herrmann, des Deutschen Feuerwehrverbands und der Kommunalen Spitzenverbände nunmehr frei. 

Die Verordnung tritt am 01.09.2011 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist daher die organisationsinterne Ausbildung und Prüfung für diese Sonderfahrberechtigung möglich!

Vorsitzender Alfons Weinzierl begrüßt ausdrücklich die neue Regelung: "Der Feuerwehrführerschein für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen und Fahrzeuge mit Anhängern war dem Landesfeuerwehrverband Bayern ein Anliegen, das über Jahre konsequent verfolgt wurde. Mit dem sog. „kleinen Feuerwehrführerschein“ konnte 2009 in einem ersten Schritt erreicht werden, dass über eine organisationsinterne Ausbildung und Prüfung das Führen von Einsatzfahrzeugen bis 4,75 t möglich wurde. Konsequent wurde dieser Weg dann weiterverfolgt. 


Weinzierl: „Mit der Fahrberechtigung bis 7,5 t kann die Einsatz- und Leistungsfähigkeit in den bayerischen Feuerwehren dauerhaft gesichert. Zudem bedeute die Möglichkeit der organisationsinternen Prüfung und Ausbildung weniger Kosten für die Kommunen und weniger Bürokratie für die Feuerwehren. Damit wird das Ehrenamt gestärkt."

Alle weiteren Informationen gibt es hier!

Quelle: LFV Bayern

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