Änderung im Reisekostenrecht - Fahrkosten werden wieder in vollem Umfang erstattet
Schon 2010 hatten wir darauf hingewiesen, dass die im Mai 2010 vollzogene Änderung des Reisekostenrechts zu nicht hinnehmbaren Belastungen der ehrenamtlich für den Staat bzw. die Gemeinde tätigen Feuerwehrführungsdienstgrade und Feuerwehrkommandanten und deren Stellvertreter führt. Es war unsere feste Überzeugung, dass es ungerecht und nicht akzeptabel ist, dass dieser Personenkreis, der in der Regel ehrenamtlich tätig und dieser Tätigkeit von grundsätzlich nicht vorher festlegbaren Standorten aus nachgeht, Reisekosten ganz oder teilweise selbst tragen muss.
Nunmehr hat das Bayerisches Staatsministerium des Innern der Forderung des LFV Bayern entsprochen und die Ausführungsverordnung des Bayersichen Feuerwehrgesetzes für das Reisekostenrecht für besondere Führungsdienstgrade und Kommandanten geändert.
Den vollständigen Text der Änderung finden Sie unter:
www.verkuendung-bayern.de/files/gvbl/2011/15/gvbl-2011-15.pdf
www.verkuendung-bayern.de/files/gvbl/2011/15/gvbl-2011-15.pdf
Diese Verordnung ist rückwirkend zum 01.08.2011 in Kraft getreten! Erfolgreich haben wir uns dafür eingesetzt, dass Kommandanten, deren Stellvertreter und die Besonderen Führungsdienstgrade ab dem 01.08.2011 ihre Fahrkosten für dienstlich veranlasste Fahrten wieder in vollem Umfang erstattet bekommen!
Quelle: LFV Bayern
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