1. September 2010

Wehrrechtsänderungsgesetz 2010: Auswirkungen auf die freigestellten Helfer für den Zivil- und Katastrophenschutz

Auswirkungen auf die freigestellten Helfer für den Zivil- und Katastrophenschutz nach § 13a WPflG / § 14 ZDG
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Die Dauer des Grundwehrdienstes und des Zivildienstes wird von neun Monaten auf sechs Monate abgesenkt. Dies hat auch Auswirkungen auf die Wehrdienst- bzw. Zivildienstausnahme der Freistellung nach § 13a WPflG bzw. § 14 ZDG (Zivildienstgesetz). Für den Dienst im Zivil- und Katastrophenschutz freigestellte Helfer müssen ab dem 01.12.2010 nur noch vier Jahre Dienst leisten, anstelle der bisherigen sechs Jahre. Diese Änderung wurde mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 beschlossen (WehrRÄndG 2010, BGBl I, S. 1052).
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Quelle: http://www.feuerwehr.de/

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