Kein Feuerwehr-Bonus bei der Stellenbesetzung
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Die Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung der Ober-Ramstädter Feuerwehr oder einer anderen Wehr rechtfertigt keine bevorzugte Anstellung bei der Stadt. Dies ist die Antwort auf einen SPD-Prüfantrag, den das Parlament im September befürwortet hatte.
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Allein die berufliche Qualifikation und persönliche Eignung für eine ausgeschriebene Stelle seien als Einstellungskriterien maßgebend, heißt es. Bei gleicher Qualifikation und Eignung könne die Mitgliedschaft in einer Feuerwehr nur berücksichtigt werden, wenn keine Benachteiligungen gemäß den Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) entstehe. Werde in einer Ausschreibung formuliert, dass bevorzugt Bewerber eingestellt werden, die in einer Wehr aktiv sind, würden aber folgende Personen mittelbar benachteiligt: Frauen wegen des Geschlechts (weil in den Freiwilligen Feuerwehren überwiegend Männer vertretensind), Personen mit Behinderungen (soweit diese aus gesundheitlichen Gründen nicht in einer Wehr tätig sein dürfen) und ältere Menschen (weil diese typischerweise kaum noch in der Freiwilligen Feuerwehr aktiv sind).
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Das AGG gestatte aber Ungleichbehandlungen wegen sachlicher Gründe bei beruflichen Anforderungen. Daher sei eine Stellenausschreibung mit der konkret ein hauptamtlicher Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr gesucht wird, erlaubt.
.Das AGG gestatte aber Ungleichbehandlungen wegen sachlicher Gründe bei beruflichen Anforderungen. Daher sei eine Stellenausschreibung mit der konkret ein hauptamtlicher Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr gesucht wird, erlaubt.
Quelle: www.echo-online.de
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