Herrmann überreicht erste Feuerwehr-Führerscheine
Für das Fahren kleinerer Einsatzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 4,75 Tonnen ermöglicht die Regelung eine organisationsinterne Ausbildung und Prüfung nach Landesrecht In beiden Fällen dürfen solche Fahrzeuge jedoch ausschließlich zu Hilfszwecken genutzt werden. Bayerns Innenminister Herrmann hat am 30. November in München die ersten sogenannten Feuerwehr-Führerscheine überreicht. Die Führerscheine beruhen auf der seit Juli dieses Jahres gültigen Ausnahmeregelung für Mitglieder der Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste und des Katastrophenschutzes. Demnach müssen sich die Kandidaten lediglich einer praktischen Ausbildung und Prüfung unterziehen, um eine Fahrberechtigung von Einsatzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 4,75 bis 7,5 Tonnen zu erlangen.
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