25. Januar 2009

Wegfall der Datenbank "Ermächtigte Ärzte"

Am 24.12.2008 ist die „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)“ in Kraft getreten. Durch diese Verordnung sind entgegenstehende Regelungen der BGV A4 – einschließlich der Vorschriften zur Ermächtigung – nicht mehr anzuwenden. Somit entfällt auch die Rechtsgrundlage für die bisherige Datenbank „Ermächtigte Ärzte“, die deshalb nun nicht mehr verfügbar ist.

Welche Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin gestellt werden, die mit der Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen entsprechend der ArbMedVV beauftragt werden können, regelt Paragraf 7 der Verordnung. Demnach muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen. Namen und Adressdaten solcher Ärzte / Ärztinnen sind zum Beispiel über die „Gelben Seiten“ der Telefonbücher oder die jeweiligen Landesärztekammern erhältlich.

Ansprechpartner für die Ärzte bei Fragen zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen sind die örtlich zuständigen Stellen des staatlichen Arbeitsschutzes (Gewerbeaufsichtsämter bzw. Ämter für Arbeitsschutz).

Mehr Informationen gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Bitte auf das Bild klicken!

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