2. Oktober 2008

Datenbank "Ermächtigte Ärzte" für Vorsorgeuntersuchung nach G 26.3

Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 26 "Atemschutzgeräte", darf gemäß § 8 Unfallverhütungsvorschrift "Arbeitsmedizinische Vorsorge" (GUV-V A 4) nur von hierzu ermächtigten Ärzten durchgeführt werden.Die Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften verfügen über eine Datenbank dieser ermächtigten Ärzte.

Unter der Adresse http://www.lvbg.de/lv/pages/service/suche/index.html kann die Suche nach ermächtigten Ärzte gestartet werden. Zu beachten ist, dass die Aufnahme in die Datenbanken und die damit verbundene Veröffentlichung im Internet das Einverständnis der jeweiligen Ärztinnen und Ärzte voraus setzt. Die Datenbanken erheben somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dienen allen interessierten Personen als Auswahlhilfe und werden monatlich aktualisiert.


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