10. September 2008

Ehrenamtliche Aufwandsentschädigungen - Pressemitteilung Nr. 260/08 - München, 10. September 2008


„Das uneigennützige Engagement privater Helfer ist für unsere Gesellschaft unverzichtbar! Es darf deshalb bei der steuerlichen Begünstigung der ehrenamtlichen Aufwandsentschädigung zu keiner Verschlechterung für die Helfer kommen. Ich habe deshalb ein Schreiben an den Bundesfinanzminister und die Länderfinanzminister gerichtet. Auf meine Initiative soll das Thema noch diese Woche auf der Sitzung der Einkommensteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder erörtert werden“, erklärte Finanzminister Erwin Huber zu Berichten, wonach das Bayerische Rote Kreuz eine steuerliche Schlechterstellung der ehrenamtlichen Helfer befürchtet.

Huber wies darauf hin, dass erst 2007 mit dem Gesetz zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements auch auf Initiative Bayerns wichtige Verbesserungen für ehrenamtlich engagierte Bürger erreicht werden konnten. Zur Erläuterung der neuen Regelungen haben die Einkommensteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder Abgrenzungskriterien aufgestellt, die Ende Juli von den zuständigen Landesbehörden bekannt gemacht worden sind und Sorge um mögliche Schlechterstellungen ehrenamtlicher Helfer ausgelöst haben.

„Alleine in Bayern sind 3,8 Millionen Menschen ehrenamtlich engagiert. Wenn engagierte Mitbürger ihre Zeit, Kraft und Kreativität unentgeltlich für das Gemeinwohl einsetzen, muss sie der Staat über das Steuerrecht unterstützen! Das ist kein überflüssiger Luxus, sondern eine lohnende Investition. Deshalb werden wir alles tun, dass die steuerliche Vergünstigung für ehrenamtliche Aufwandsentschädigungen nicht beeinträchtigt wird“, betonte Huber abschließend.

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