Feuerwehrskandal in Quirla
Seit 26 Jahren ist Frank S. aus Quirla bei der Freiwilligen Feuerwehr, war Tag und Nacht zur Stelle, wenn es brannte. Am 28. September 2007 dann benötigte der selbständige Transportunternehmer nach einem Unfall selbst Hilfe und wurde von seiner Versicherung im wahrsten Sinne des Wortes im Regen stehen gelassen.
Nach Starkregen waren die Kollegen zum Hochwassereinsatz ausgerückt. Bei der Rückkehr passierte Frank. S. das Malheur: Er rutschte beim Aussteigen ab und verletzte sich schwer am Knie. "Ich habe danach fünf Monate gebraucht, bis ich wieder auf den Beinen war. Der finanzielle Schaden war so gravierend, dass es an die Existenz von Unternehmen und Familie ging", erzählt Frank S., nunmehr Feuerwehrmann außer Dienst. Grund für die vorübergehende Niederlegung des Ehrenamtes ist die Weigerung der Feuerwehrunfallkasse (FUK), die Verletzung als Arbeitsunfall anzuerkennen. Berufsgenossenschaft und Unfallkasse weigern sich, den Verdienstausfall zu zahlen. Dabei berufen sie sich auf eine alte Knieverletzung des Feuerwehrmannes aus dem Jahr 1986. Also habe Frank S. wegen seines Vorschadens keinen Anspruch auf Ersatzzahlungen. "Die FUK zieht sich an dem Vorschaden hoch. So bleibt der Geschädigte auf der Strecke", schimpft Frank.
Seit Monaten streiten beide Seiten nun auch juristisch. Und es geht um ein grundsätzliches Problem, denn viele Feuerwehrleute besitzen sogenannte Vorschäden durch frühere Einsätze. "95 Prozent haben Vorschäden", erläutert Ortsbrandmeister Daniel Wittig. Hier besteht scheinbar eine Gesetzeslücke und dringender Handlungsbedarf. Denn der gesamte Bereich des Hermsdorfer Kreuzes wird durch Freiwillige Feuerwehren abgedeckt. In Quirla bleibt die Feuerwehr zumindest bei kleineren Einsätzen am Stützpunkt. Bis zu einer Klärung.
Quelle: www.mdr.de
Nach Starkregen waren die Kollegen zum Hochwassereinsatz ausgerückt. Bei der Rückkehr passierte Frank. S. das Malheur: Er rutschte beim Aussteigen ab und verletzte sich schwer am Knie. "Ich habe danach fünf Monate gebraucht, bis ich wieder auf den Beinen war. Der finanzielle Schaden war so gravierend, dass es an die Existenz von Unternehmen und Familie ging", erzählt Frank S., nunmehr Feuerwehrmann außer Dienst. Grund für die vorübergehende Niederlegung des Ehrenamtes ist die Weigerung der Feuerwehrunfallkasse (FUK), die Verletzung als Arbeitsunfall anzuerkennen. Berufsgenossenschaft und Unfallkasse weigern sich, den Verdienstausfall zu zahlen. Dabei berufen sie sich auf eine alte Knieverletzung des Feuerwehrmannes aus dem Jahr 1986. Also habe Frank S. wegen seines Vorschadens keinen Anspruch auf Ersatzzahlungen. "Die FUK zieht sich an dem Vorschaden hoch. So bleibt der Geschädigte auf der Strecke", schimpft Frank.
Seit Monaten streiten beide Seiten nun auch juristisch. Und es geht um ein grundsätzliches Problem, denn viele Feuerwehrleute besitzen sogenannte Vorschäden durch frühere Einsätze. "95 Prozent haben Vorschäden", erläutert Ortsbrandmeister Daniel Wittig. Hier besteht scheinbar eine Gesetzeslücke und dringender Handlungsbedarf. Denn der gesamte Bereich des Hermsdorfer Kreuzes wird durch Freiwillige Feuerwehren abgedeckt. In Quirla bleibt die Feuerwehr zumindest bei kleineren Einsätzen am Stützpunkt. Bis zu einer Klärung.
Quelle: www.mdr.de
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