29. Juli 2008

Informationen vom LFV Bayern

Der Landesfeuerwehrverband Bayern hat auf seiner Homepage verschiedene Informationen bereitgestellt. Hier ein kurzer Überblick:
  • Die Bayerische Bauordnung sieht die Möglichkeit vor, dass bei Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen, für die an sich stets zwei voneinander unabhängige Rettungswege erforderlich sind, auf den zweiten Rettungsweg dann verzichtet werden kann, wenn die Rettung über einen so genannten "Sicherheitstreppenraum" möglich ist ...
  • An den Fachbereich 4 im LFV Bayern werden immer wieder Anfragen hinsichtlich des Abstellens von gasbetriebenen Fahrzeugen in Garagen gestellt. Hierzu nimmt der Fachbereich 4 nach Rücksprache mit dem StMI wie folgt Stellung ...
  • Zum 01. Januar 2008 ist in Bayern eine neue Versammlungsstättenverordnung (VStättV) in Kraft getreten. Hinsichtlich der Notwendigkeit einer Brandsicherheitswache (früher Feuersicherheitswache) hat sich im Vergleich zur bis zum 31.12.2007 gültigen Versammlungsstättenverordnung einiges geändert ...

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