Förderstau weitgehend abgebaut - Pressemitteilung Nr. 315/08 - München, 07. Juli 2008
Rund 350 Millionen Euro hat der Freistaat Bayern – so Innenminister Joachim Herrmann – in den vergangen zehn Jahren für die Finanzierung von Feuerwehrfahrzeugen und Gerätehäusern eingesetzt. Herrmann: "Wir wollen auch in Zukunft der Feuerwehr das notwendige Rüstzeug zur Verfügung stellen. Seit 1. Juli hat es noch einmal spürbare Verbesserungen, insbesondere bei der Fahrzeugförderung gegeben. Durch den massiven Mitteleinsatz des Freistaates ist es auch gelungen, den Förderstau der letzten Jahre weitgehend abzubauen und wieder zu einer zeitnahen Bewilligung und Auszahlung der Zuwendungen zu kommen."
Volles Verständnis zeigte der Minister für die Besorgnis vieler Feuerwehren wegen der neuen Europäischen Führerscheinvorschriften. Danach verläuft die Grenze der Pkw- und der Lkw-Klasse nicht wie bisher bei 7,5 t, sondern bei 3,5 t. Herrmann: "Viele jüngere Feuerwehrler dürfen deshalb mit dem neuen Führerschein nur noch Fahrzeuge bis 3,5 t fahren. Ich kann Ihnen versichern, dass sich die Bayer. Staatsregierung von Anfang an mit Nachdruck auf allen Ebenen für eine befriedigende Lösung eingesetzt hat. Wir werden hier jedenfalls weiter am Ball bleiben. Ich werde mich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen auch mit der Pkw-Fahrerlaubnisklasse B gefahren werden können. Wir werden hier nochmals initiativ werden, um diese absolut nachvollziehbare Forderung der Freiwilligen Feuerwehren zu unterstützen. Damit gewinnen wir Spielraum, so dass z. B. die meisten Transportfahrzeuge auch mit dem neuen Pkw-Führerschein gefahren werden können." Der Bundesverkehrsminister habe nach EU-Recht die Möglichkeit, für Katastrophenschutzfahrzeuge Ausnahmen vorzusehen. Dazu zählen nach Auffassung Herrmanns auch die Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr.
Volles Verständnis zeigte der Minister für die Besorgnis vieler Feuerwehren wegen der neuen Europäischen Führerscheinvorschriften. Danach verläuft die Grenze der Pkw- und der Lkw-Klasse nicht wie bisher bei 7,5 t, sondern bei 3,5 t. Herrmann: "Viele jüngere Feuerwehrler dürfen deshalb mit dem neuen Führerschein nur noch Fahrzeuge bis 3,5 t fahren. Ich kann Ihnen versichern, dass sich die Bayer. Staatsregierung von Anfang an mit Nachdruck auf allen Ebenen für eine befriedigende Lösung eingesetzt hat. Wir werden hier jedenfalls weiter am Ball bleiben. Ich werde mich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen auch mit der Pkw-Fahrerlaubnisklasse B gefahren werden können. Wir werden hier nochmals initiativ werden, um diese absolut nachvollziehbare Forderung der Freiwilligen Feuerwehren zu unterstützen. Damit gewinnen wir Spielraum, so dass z. B. die meisten Transportfahrzeuge auch mit dem neuen Pkw-Führerschein gefahren werden können." Der Bundesverkehrsminister habe nach EU-Recht die Möglichkeit, für Katastrophenschutzfahrzeuge Ausnahmen vorzusehen. Dazu zählen nach Auffassung Herrmanns auch die Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr.
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