Feuerlöscher: Lebensdauerbegrenzung
Die Hersteller von Feuerlöschgeräten, d.h. Feuerlöschern nach DIN EN 3 haben Erkenntnissen des WFV (Werkfeuerwehrverband) einheitlich beschlossen, eine Empfehlung für eine Lebensdauerbegrenzung auszusprechen.
Gleichzeitig haben sie alle Prüfer von Feuerlöschern angewiesen, Geräte die diese Lebensdauer erreicht haben, nicht mehr für die weitere Verwendung frei zu geben. Sie sind einer weiteren Nutzung zu entziehen, auch wenn sie augenscheinlich noch für den zukünftigen Einsatz geeignet erscheinen.
Gleichzeitig haben sie alle Prüfer von Feuerlöschern angewiesen, Geräte die diese Lebensdauer erreicht haben, nicht mehr für die weitere Verwendung frei zu geben. Sie sind einer weiteren Nutzung zu entziehen, auch wenn sie augenscheinlich noch für den zukünftigen Einsatz geeignet erscheinen.
Hier finden Sie ein Word-Muster einer Prüftabelle
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