Ehrenamt - Pressemitteilung Nr. 380/07 - München, 20. November 2007
Joachim Herrmann fordert nachhaltige Förderung des Ehrenamts auf allen politischen Ebenen
"Die Förderung und Unterstützung des Ehrenamtes hat für die Staatsregierung höchste Priorität", betonte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann anlässlich der Landesbeiratssitzung des Malteser Hilfsdienstes in München. Derzeit besonders wichtig ist dabei für Herrmann die Regelung zum Freistellungs- und Lohnfortzahlungsanspruch auch für ehrenamtliche Helfer der freiwilligen Hilfsorganisationen entsprechend der Regelung für die Feuerwehren. Herrmann kündigte an, dass der Gesetzentwurf dazu in Kürze im Ministerrat behandelt werde. "Mein erklärtes Ziel ist es, dass die neue Regelung im Jahr 2008 in Kraft tritt." Nach dem Willen der Staatsregierung sollen künftig alle ehrenamtlichen Kräfte der freiwilligen Hilfsorganisationen im Katastrophenfall einen Freistellungs- und Lohnfortzahlungsanspruch erhalten und somit den Angehörigen des Technischen Hilfswerks und der Feuerwehr gleich gestellt werden. Herrmann: "Das ist ein großer Schritt für das Ehrenamt. Wir schaffen Verlässlichkeit und Sicherheit für jene Menschen, die sich in unserer Gesellschaft für andere einsetzen. Niemand muss mehr fürchten, dass sich dieser Einsatz für die Menschen bei einer Katastrophe negativ auf sein Einkommen auswirkt."
Herrmann betont, dass sich der Freistaat an vielen Stellen für die ehrenamtlichen Helfer der freiwilligen Hilfsorganisationen einsetze. So trage das Gesetz zur weiteren Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober dieses Jahres ganz wesentlich zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche bei. Es sehe nämlich bundesweit Steuererleichterungen für das Ehrenamt in Höhe von insgesamt 490 Millionen Euro jährlich vor. Herrmann: "Bayern hat sich von Anfang an sehr intensiv für dieses neue Bundesgesetz stark gemacht und darüber hinaus zielgenaue Ergänzungen gefordert, die deutlich über den Entwurf der Bundesregierung hinaus gehen." Es sei nicht zuletzt der Initiative der Bayerischen Staatsregierung zu verdanken, dass sich bundesweit in finanzieller Hinsicht einiges für ehrenamtlich Engagierte verbessern wird. So werde unter anderem eine steuerfreie Aufwandspauschale für ehrenamtlich Tätige in Höhe von 500 Euro jährlich eingeführt und die Übungsleiterpauschale auf 2.100 Euro pro Jahr angehoben.
Besonders stolz ist Herrmann darauf, dass die Staatsregierung mit einer bayerischen Ehrenamtsversicherung einen verbesserten Versicherungsschutz ehrenamtlich Tätiger gegen Unfall- und Haftpflichtrisiken erwirkt hat. Der Freistaat übernehme in Gänze die Versicherungsbeiträge hierfür. "Wir hoffen natürlich auch, mit der neuen bayerischen Ehrenamtsversicherung einen Beitrag dazu zu leisten, dass künftig noch mehr Bürgerinnen und Bürger für ein freiwilliges Engagement in der Gesellschaft gewonnen werden können."
Herrmann kündigte an, der nachhaltigen Förderung des Ehrenamtes in Wort und Tat auf allen politischen Ebenen ein noch größeres Gewicht zukommen zu lassen. "Unser Ziel muss es sein, eine echte gesellschaftliche Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit zu erreichen." Dabei müsse diese Anerkennung über bloßes Lob hinausgehen und auch zusätzliche finanzielle Aufwendungen mit einschließen, sagte Herrmann. "Wir werden weiterhin für die aktiven ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in Bayern ein verlässlicher Partner sein. Wir sehen es als zentrale gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Kräfte in unserem Land zu stärken, die sich im Dienste der Mitmenschen einbringen und überall dort anpacken, wo Hilfe gebraucht wird. Wir werden unsere Politik für das Ehrenamt in Bayern gezielt weiter fortsetzen."
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