20. November 2007

Biogasanlagen - Ein Brandschutzkonzept ist Pflicht

Spektakuläre Unfälle mit Biogasanlagen gehen immer wieder durch die Medien. Wenn so eine Anlage in ihrem Einsatzgebiet steht, sollten Sie sich – sofern noch nicht geschehen – über ihre Einrichtung und behördliche Auflagen informieren. Denn der Betreiber ist verpflichtet, einen Einsatzplan für Notfälle zu erstellen und mit der Feuerwehr abzustimmen. Unsere Unfallberichte zeigen, mit welchen Anforderungen Sie konfrontiert werden können...

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Außerdem steht zu diesem Thema noch ein Kurzvortrag von der Berufsfeuerwehr München zur Verfügung. Bitte auf das Bild klicken!

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