13. Juli 2007

Feuerlöscher alle zwei Jahre warten

Feuerlöscher bieten nur dann einen zuverlässigen Schutz, wenn sie alle zwei Jahre einem Funktions-Check unterzogen werden. In Gewerbebetrieben ist dies Vorschrift - für Privathaushalte eine dringende Empfehlung.
Den Blick auf die Prüfplakette nicht vergessen: Feuerlöscher alle zwei Jahre warten lassen
Sei es die nicht abgeschaltete Herdplatte, die glimmende Glut einer Zigarette, das vergessene Bügeleisen oder die umgekippte Kerze: Aufgrund der zahlreichen Gefahrenquellen und einer Vielzahl brennbarer Stoffe herrscht in jedem Haushalt ein nicht zu unterschätzendes Brandrisiko. Da aber jeder Brand klein anfängt, lässt sich dieses Risiko begrenzen. Rechtzeitig erkannt, kann ein aufflammender Brandherd mit einem tragbaren Feuerlöscher schnell und sicher gelöscht werden. Doch auch ein Feuerlöscher bietet nur dann einen zuverlässigen Schutz, wenn er alle zwei Jahre - so wie das Auto beim "TÜV" - regelmäßig einem Funktions-Check unterzogen wird. In Gewerbebetrieben ist dies Vorschrift - für Privathaushalte eine dringende Empfehlung.
Ein kurzer Blick auf die Prüfplakette zeigt, wann das Gerät zum letzten Mal untersucht wurde. Liegt die letzte Wartung länger als zwei Jahre zurück oder ist es womöglich noch nie geprüft worden, sollte der Kundendienst eines qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebes gerufen werden. Er kontrolliert die Dichtungen und Ventile, erkennt Verschleiß und Materialermüdung und analysiert die Lösch- und Treibmittel hinsichtlich Volumen, Gewicht und Konsistenz. Für die ordnungsgemäße Durchführung seiner Tätigkeit bürgt er mit seinem Namen: Auf allen Prüfplaketten, die auf den Geräten angebracht werden, wird neben dem Prüfdatum auch die persönliche Betriebsnummer oder die Unterschrift des ausführenden Mitarbeiters vermerkt..
Arbeitskosten für die Instandhaltung von Feuerlöschern steuerlich abzugsfähig
Erst durch diese sachkundige Wartung des Feuerlöschers ist sichergestellt, dass er im Fall eines Brandes auch sicher funktioniert. Übrigens sind Arbeitskosten, die bei der Instandhaltung von Feuerlöschern anfallen, steuerlich abzugsfähig. Der Steuerbonus beträgt 20 Prozent der in Rechnung gestellten Arbeitsleistung einschließlich Mehrwertsteuer - bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 600 Euro im Jahr. Die Rechnung muss allerdings unbar bezahlt werden. Weitere Informationen gibt es beim bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V., auf dessen Internetseite http://www.bvbf-brandschutz.de/ auch Adressen der nächstgelegenen Fachbetriebe zu finden sind. Neben der regelmäßigen Wartung helfen diese gerne beim Kauf der passenden Geräte, geben Hinweise zu deren Handhabung und beraten ihre Kunden bei allen Fragen rund um den häuslichen Brandschutz.


Der Mitarbeiter eines qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebes öffnet das Gerät, prüft das Löschmittel, die Druckpatrone beziehungsweise den Betriebsdruck der Treibgasflasche sowie alle Ventile, Schläuche und Dichtungen, die - falls nötig - ersetzt werden.

Quelle: Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. http://www.bvbf-brandschutz.de/ - Stand: Juni 2007


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