20. Juni 2012

Höhere Leistungen bei Unfällen im Feuerwehrdienst


„Die Feuerwehren erfüllen eine wichtige Aufgabe in der Gesellschaft. Sie müssen gegen die Risiken, die mit ihrem Einsatz im Dienst der Allgemeinheit verbunden sind, angemessen abgesichert sein. Das Land leistet mit der deutlichen Erhöhung der zusätzlichen Leistungen bei der Unfallversicherung einen wichtigen Beitrag dazu.“ Das sagte Innenminister Reinhold Gall am Dienstag, 29. Mai 2012, in Stuttgart.

Über eine Million Frauen und Männer würden sich bundesweit in den Feuerwehren freiwillig in den Dienst für die Allgemeinheit stellen. Auch deshalb habe der Staat die Angehörigen der Feuerwehren in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung mit einbezogen. Jeder ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige habe bei einem Unfall im Feuerwehrdienst einen Rechtsanspruch auf die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Um den besonderen Risiken des Feuerwehrdienstes Rechnung zu tragen, würden die gesetzlichen Leistungen durch zusätzliche Leistungen des Landes ergänzt, die jetzt deutlich erhöht würden.



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Quelle: www.feuerwehr.de

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