20. März 2012

Fahrlässige Körperverletzung: Geldstrafe für den Leiter einer Rettungshundestaffel


Wegen fahrlässiger Körperverletzung erhielt der Leiter einer Rettungshundestaffel einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe in vierstelliger Höhe.  

Eine Rettungshundestaffel des DRK führte am 15.10.2011 auf einem Abbruchgelände einer Firma in Backnang (Rems-Murr-Kreis) eine Übung durch. Angehörige der Jugendfeuerwehr Aspach unterstützen diese Übung als Komparsen. Einer der Jugendliche wollte sich im Generatorgebäude verstecken. Er klettere im Schaltraum auf einen Schaltschrank und griff dabei an die darüber verlaufenden Starkstrom-Leitungsstäbe. Der 15-Jährige erlitt dabei einen heftigen Stromschlag stürzte herab und erlitt einen Knochenbruch.   



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Quelle: www.feuerwehr.de

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