Kitzingen: Kein Geld für (k)einen Autobrand
Fahrzeugbrand auf der Autobahn A 7. Zwei Feuerwehren rücken aus. Vergebens. Der Lenker des Autos hat mit seinem Feuerlöscher den kleinen Brand gelöscht. Übrig bleiben Einsatzkosten. Fast 800 Euro wollen die Stadt Kitzingen und Biebelried für den Einsatz vom Autobesitzer. Der zahlt nicht, klagt gegen den Kostenbescheid vor dem Verwaltungsgericht Würzburg – und bekam dort nun Recht.
25. Juli 2009, kurz nach 14 Uhr auf der A 7: Das Auto des Mannes aus dem Main-Taunus-Kreis qualmt am Heck. Andere Autolenker signalisieren ihm die Gefahr. Der Fahrer stoppt auf dem Standstreifen, sieht den Brand im Heck, ergreift den Feuerlöscher und erstickt die Flammen. Was der Mann nicht weiß: Die Rettungsleitstelle in Würzburg hat einen Hinweis auf den Brand von einem anderen Autofahrer. Die Würzburger alarmieren die Kitzinger und die Biebelrieder Feuerwehr – für den Autobahnabschnitt sind beide zuständig.
Beide Wehren rücken aus. Die Biebelrieder sind mit vier Leuten zuerst vor Ort. Aus der Truppe erfährt der Mann – laut eigener Darstellung – , dass mangels Löschbarem der Einsatz für ihn kostenlos sei. Weil die Wehr ihm Hilfe beim Abtrennen eines Teils der Stoßstange anbietet, spendiert er 20 Euro als Trinkgeld. Komplizierter wird es bei den Kitzinger Einsatzkräften. Der große Löschzug mit sechs Mann an Bord macht kurz nach dem Auffahren auf die Autobahn kehrt, als er die Entwarnung bekommt. Lediglich der Einsatzleiter kontrolliert vor Ort, ob die Gefahr ordentlich beseitigt ist.
Nicht beseitigt ist für zwei Gemeinden allerdings die Kostenfrage: Kitzingen fordert 462,87 Euro von dem Autofahrer, Biebelried will 311,20 Euro. Der Autofahrer, der die Feuerwehren nicht alarmiert hatte, will nicht zahlen. Seinen Widerspruch lehnt allerdings das Landratsamt ab: Wenn die Wehr ausrücke, könne Kostenersatz verlangt werden, selbst dann, wenn sie am Unfallort nicht benötigt werde. Der Mann zahlt zähneknirschend, klagt aber gegen den Bescheid.
Ein Knackpunkt in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht, ist die Frage, ob es sich um einen Einsatz der Feuerwehren oder ein bloßes Ausrücken der Truppe gehandelt hat. Der Richter zweifelt am Einsatz, weil ja vor Ort nichts zu tun war. Der Anwalt der Biebelrieder steht auf dem Standpunkt, dass es einen Brand gab, damit eine Gefahr, die im Nachhinein gesehen einen – wenn auch fruchtlosen – Einsatz der Feuerwehr bedeutet habe. Rechtsrätin Susanne Schmöger von der Stadt Kitzingen betont die Pflicht der Feuerwehr zum Ausrücken bei einer entsprechenden Alarmierung. Dies sei ein Einsatz. Den Brand habe es gegeben.
Das sieht der Verwaltungsrichter anders. Er geht von bloßem Ausrücken aus. Und für das hätte der Autofahrer nur zur Kasse gebeten werden können, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig die Alarmierung der Wehren betrieben hätte. Da der Mann damit nichts zu tun hatte, muss der Steuerzahler jetzt für zwei Feuerwehren zahlen – 774,07 Euro.
Quelle: mainpost.de
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