Nach Griff in Feuerwehr-Kasse: Urteil
Kolbermoor - Ein 52-jähriger Mann hat vor zwei Jahren als damaliger zweiter Vorsitzender der Freiwilligen Feuerwehr insgesamt 11.053 Euro unterschlagen. Jetzt ist die Sache entschieden - das Gericht hat das Urteil gesprochen.
Zu zwölf Monaten Gefängnis verurteilte das Schöffengericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richterin Jacqueline Aßbichler den 52-jährigen Bauhofarbeiter. Als damaliger zweiter Vorsitzender der Freiwilligen Feuerwehr hatte er seit Januar 2008 unter anderem den Auftrag, den Getränkeautomaten jeweils aufzufüllen und die Einnahmen auf das Bankkonto der Feuerwehr einzuzahlen.
„Im März 2008 konnte ich eines Tages der Verlockung nicht widerstehen und hab mir ein paar Scheine geliehen“, so seine Einlassung. „Als das dann niemandem aufgefallen ist, wurde quasi eine Gewohnheit daraus.“ Über die Monate entstand so bis Dezember 2010 ein Fehlbetrag von 11.053 Euro.
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Quelle: www.rosenheim24.de
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