30. Mai 2011

Weg für den großen Feuerwehr-Führerschein ist frei

Der Bundesrat hat letzte Woche in seiner Plenarsitzung den Beschluss des Deutschen Bundestages über den Feuerwehr-Führerschein bis 7,5 Tonnen Gesamtmasse gebilligt. „Nun ist der Weg endgültig frei für die Umsetzung in den Ländern“, freut sich Hans-Peter Kröger, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). 

Dies ist ein wichtiger Baustein zur Existenzsicherung vieler Freiwilliger Feuerwehren, die somit die schnelle Hilfe vor Ort weiter gewährleisten können. Künftig kann es nun auch eine Fahrerlaubnis geben, die das Fahren von Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen gestattet. Auch das Mitführen von Anhängern ist damit möglich; dies erleichtert beispielsweise den Transport von Tragkraftspritzen, Booten, Beleuchtungs- oder Verkehrssicherungselementen. Das Gesetz tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Dann können die Länder im Rahmen einer Durchführungs-Verordnung die entsprechenden Voraussetzungen für den Erwerb der Führerscheine sowohl bis 4,75 Tonnen, sofern bislang nicht realisiert, als auch bis 7,5 Tonnen schaffen. Aktuell ermöglicht eine im Juli 2009 in Kraft getretene Gesetzesänderung das Führen von Feuerwehrfahrzeugen bis 4,75 Tonnen nach einer internen Ausbildung und Prüfung. 

Hintergrund:
Seit dem Inkrafttreten der EU-Führerscheinrichtlinie am 1. Januar 1999 erlaubt die Fahrerlaubnis der Klasse B nur noch das Führen von Fahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Damit war die nach altem Recht gegebene Möglichkeit der Feuerwehrangehörigen entfallen, Feuerwehrfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zu führen. 

Diese Entwicklung führte zu einem sich zuspitzenden Problem für die Feuerwehren, da viele Einsatzfahrzeuge in diesem Gewichtsbereich den flächendeckenden Brand- und Katastrophenschutz sicherstellen. Betroffen sind unter Einbeziehung der Hilfeleistungsorganisationen etwa 100.000 Führerscheininhaber.

Quelle: LFV Bayern // DFV

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