Flureszierende Flächen auf Feuerwehrfahrzeugen in Bayern
Verschiedene Feuerwehren haben in den letzten Jahren ihre Einsatzfahrzeuge zur Verbesserung der Wahrnehmbarkeit mit flureszierenden Flächen beklebt. Die überarbeitete und im Februar 2009 im Weißdruck neu erschienene DIN 14 502-3 – Feuerwehrfahrzeuge, lässt dies nun auch zu. In der StVZO wurde dies aber bisher nicht geregelt.
Die Anbringung dieser flureszierenden Flächen musste im Rahmen der Erteilung einer Ausnahme von § 49 a Abs. 1 und § 53 Abs. 10 Nr. 3 der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung (StVZO) aber genehmigt werden. Bei Neufahrzeugen erfolgte dies im Zuge der Neuzulassung und wurde dann gleich in die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) eingetragen. Bei schon zugelassenen Fahrzeugen musste seit 31.03.2010 eine Genehmigung durch die örtlich zuständige Bezirksregierung erteilt und dann durch die örtlich zuständige Zulassungsstelle in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.
Da uns diese Vorgehensweise zu umständlich erschien, konnte nach mehrmaliger Intervention des LFV Bayern und des Bayerischen Staatsministerium des Innern beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (StMWIVT) nun erreicht werden, dass zumindest die Genehmigung durch die örtlich zuständige Bezirksregierung entfällt und nach Vorlage eines Technischen Gutachtens über die ordnungsgemäße Anbringung und Ausführung der retroreflektierenden bzw. flureszierenden Flächen die örtlich zuständige Zulassungsstelle dies in die Fahrzeugpapiere einträgt.
Nach Auskunft des StMWIVT soll das von einem amtlich anerkannten Sachverständigen erforderliche Technische Gutachten dazu rund 50,00 Euro kosten. Die Eintragung in den Fahrzeugpapieren ist für die Gemeinden als Träger der Feuerwehren gebührenfrei. Die zusätzliche Vorlage eines Technischen Gutachtens vor der Eintragung in die Fahrzeugpapiere dient der Rechtssicherheit für die Gemeinden bei Schadensfällen.
Die Zulassungsstellen wurden über die neuen Regelungen bereits informiert.
Die Arbeitsanleitung gibt es mit Klick auf das Bild!
Quelle: LFV Bayern
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen