Sonder- und Wegerechte im Feuerwehreinsatz
Immer wieder werden in den Feuerwehren, vor allem in den Freiwilligen Feuerwehren, Diskussionen darüber geführt, welche Rechte die §§ 35 und 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO) den Feuerwehrangehörigen bei Einsatzfahrten einräumen, was genau sich also hinter den „Sonderrechten“ und dem sogenannten „Wegerecht“ verbirgt.
Besonders über vermeintliche Rechte und Verhaltensweisen bei der Fahrt zum Feuerwehrgerätehaus kann man die abenteuerlustigsten „Empfehlungen“ hören. Der Fachbereich 2 des LFV Bayern hat aus diesem Grund als Wissenswerte rund um das Thema Sonder- und Wegerechte im Feuerwehreinsatz zusammengestellt, um hier mehr Rechtssicherheit für die Feuerwehrdienstleistenden zu erreichen.
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