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Diese Frage wird an die Feuerwehren immer wieder gestellt. Grundsätzlich sind die Einsätze der Feuerwehr bis auf wenige Ausnahmen kostenfrei. Nun können die Städte und Gemeinden als Aufgaben- und Kostenträger der Feuerwehr aber im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechtes durch die kommunalen Gebührensatzungen verschiedene Einsatzarten auch kostenpflichtig machen. Verankert sind diese landesspezifischen Regelungen in den 16 Landesfeuerwehrgesetzen.
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Quelle: Feuerwehr Grupenhagen
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