11. Oktober 2010

"Feuerwehrführerschein" - Wenn Retter zum Risiko werden

Der Bundesrat empfahl mit Beschluss von Anfang Juli dem Bundestag, den gerade erst gesetzlich eingeführten "Feuerwehrführerschein" nochmals zu erweitern. Einsatzfahrer von Feuerwehren, Rettungsdiensten und technischen Hilfsdiensten sollen zukünftig ohne eine allgemeine Fahrerlaubnis Lkw bis zu 7,5 t fahren. Ein riskantes Unterfangen.

Voraussetzungen der Einführung des "Feuerwehrführerscheins"

Freiwillige Feuerwehren und Rettungsdienste beklagten sich seit vielen Jahren bei der Politik, dass durch das rigide EU-Fahrerlaubnisrecht viele ihrer Mitarbeiter mit ihrem Pkw-Führerschein keine Einsatzfahrzeuge mehr fahren dürfen. Der Pkw-Führerschein der Klasse B erlaubt nämlich nur das Führen von Kraftfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t. Viele Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst sind aber schwerer, so dass zum Führen dieser Fahrzeuge nach der Fahrerlaubnis-Verordnung die Klasse C1 erforderlich wäre.
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Quelle: www.feuerwehr.de

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