13. August 2010

Gericht urteilt: Stadt Korschenbroich muss Geld für Hanrath-Stiefel zurückbekommen

Der Rechtsstreit zwischen der Stadt Korschenbroich und der Firma Hanrath um die Rückgabe von 140 Paar Feuerwehrstiefeln und den damit zu erstattenden Kaufpreis ist entschieden. "Wir haben den Prozess gewonnen", freute sich am Donnerstag der für Feuerwehrangelegenheiten zuständige Beigeordnete Rudolf Graaff (44). "Damit wurde bestätigt, dass die für Feuerwehrzwecke gekauften Stiefel Mängel aufwiesen und somit unsere Ansprüche gerechtfertigt waren." Die Stadt soll den Kaufpreis von 16.314 Euro gegen die Rückgabe der Stiefel erhalten. Hinzu kommen Zinsen von fünf Prozent über dem Basiszinssatz, erhofft hatte sich die Stadt acht Prozent. Die Verfahrenskosten trägt die Firma.
Das Urteil wurde am Donnerstagvormittag vom Landgericht Aachen verkündet und von Rudolf Graaff telefonisch abgefragt. Jetzt wartet die Stadt auf die Zustellung der Urteilsbegründung. Dass sich die Firma Hanrath im Auflösungsverfahren befindet – so Graaff – "ist für unsere Forderung nicht relevant".
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Zum Hintergrund: Korschenbroichs Wehrführer Frank Baum (37) hatte kritisiert, dass die von Hanrath gelieferten Stiefel nicht den notwendigen Vorschriften für Sicherheitsschuhwerk entsprechen würden. Die Vertreter der GmbH aus Heinsberg teilten diese Meinung nicht. Die umstrittenen Stiefel wurden in den Jahren 2003 bis 2008 an die Feuerwehr ausgeliefert. Die Bezirksregierung Köln hatte den Vertrieb und den Einsatz dieser Stiefel generell untersagt.
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Quelle:
www.ngz-online.de

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