7. Mai 2010

Neue Fördersätze für den Bau von Feuerwehrgerätehäusern

Die geänderten Zuwendungsrichtlinien treten am 08.05.2010 in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgte am 07.05.2010 im Bayerischen Staatsanzeiger.

Der LFV Bayern hat sich bei den Verhandlungen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren engagiert für die Belange der Feuerwehr eingesetzt und dabei zusammen mit den Kommunalen Spitzenverbänden viel erreicht. Mit einem noch nie dagewesenen zeitlichen Aufwand konnte nun die Anhebung der Gerätehausförderung auf den Weg gebracht werden.

Wichtig war uns dabei, dass es in Zukunft für den Bau von Gerätehäusern, gleich welcher Größe, eine entsprechend den Baukosten angepasste Förderung gibt. Dazu wurde in enger Abstimmung zwischen dem LFV Bayern, der AGBF und den kommunalen Spitzenverbänden in vielen oft schwierigen Gesprächsrunden mit dem Bayer. Innenministerium eine für alle sehr gute Lösung erarbeitet.

Das konnten wir für die Feuerwehren erreichen:
  • Anhebung der Stellplatzpauschalen bei Neubauten der Gerätehäuser bei den Freiwilligen Feuerwehren, wie auch bei den Berufsfeuerwehren
  • zusätzliche Nebenraumpauschale bei Berufsfeuerwehren und ständigen Wachen
  • Bei Erweiterungen werden 50 % der Gesamtfördersumme angesetzt.
  • Bezuschussung für den Bau von Voll- und Halbtürmen sowie der jeweiligen technischen Ausstattung
  • Auch der Bau Atemschutz-Übungsanlagen und Atemschutzwerkstätten wird jetzt bezuschusst.
  • Es werden in Zukunft auch Stellplätze für nicht förderfähige Fahrzeuge gefördert.
Die genauen Zahlen bezüglich der Förderhöhe gibt es mit Klick auf das Bild!

Quelle: LFV Bayern

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