1. Dezember 2009

Einigung über die Beteiligung der Kommunen an der Finanzierung des Digitalfunks unter Dach und Fach!

Über die Beteiligung der Kommunen an den laufenden Kosten des BOS-Digitalfunks besteht mittlerweile Einigkeit!“ erklärte Finanzminister Georg Fahrenschon am Montag gemeinsam mit Innenminister Joachim Herrmann und den Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände, Erstem Bürgermeister Dr. Uwe Brandl, Oberbürgermeister Hans Schaidinger und Landrat Theo Zellner. „Polizei, Feuerwehren und Rettungsdienste werden künftig ein einheitliches und dem aktuellen Stand der Technik entsprechendes Funknetz nutzen. Die Kommunen haben sich bereit erklärt, sich an dessen Mitfinanzierung zu beteiligen - das ist besonders positiv zu werten!“, hob Fahrenschon hervor. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bezeichnete die Einigung als vernünftigen Kompromiss, der die Interessen aller Beteiligten wahrt: „Die Kommunen werden vom Freistaat so weit wie möglich entlastet, bleiben aber in finanzieller Mitverantwortung. Wir werden jetzt den Aufbau des Digitalfunks in Bayern mit voller Kraft vorantreiben. 2013 müssen Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste gemeinsam digital funken können.

Die Kommunen zahlen zum einen als Mitfinanzierungsbeitrag einen Festbetrag von drei Millionen Euro jährlich an den Staatshaushalt. Dieser Betrag wird einwohnerabhängig auf die 96 Landkreise und kreisfreien Städte Bayerns verteilt; die Modalitäten regeln Verträge zwischen Innenministerium und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten. Zum zweiten stellen die Kommunen mietfrei Antennenstandorte zur Verfügung; diese Leistung wird mit weiteren drei Millionen Euro Jahresbetrag bewertet. Die Kostenbeteiligung der Kommunen beginnt im Jahr 2013, spätestens jedoch mit der vollständigen bayernweiten Bereitstellung des Digitalfunknetzes. Im Jahr 2024 wird über die kommunale Betriebskostenbeteiligung für die Folgejahre im Lichte des dann gültigen Standes der Digitalfunktechnik neu entschieden.

Der Staat fördert die notwendige Erstausstattung der Feuerwehren mit Endgeräten mit einem Fördersatz von 80 Prozent zuzüglich der Kosten des Zubehörs ohne Einbaukosten. Allein für die Feuerwehren schlägt die Endgeräteförderung im Staatshaushalt mit 60 Millionen Euro zu Buche. Die Förderung beginnt 2010 und wird über sechs Jahre verteilt mit annähernd gleichen Jahresbeträgen gezahlt. Die Frage der Wieder- und Ersatzbeschaffung ist nicht Teil der Vereinbarung, da nicht davon auszugehen ist, dass bis 2024 eine solche notwendig sein wird. „Deutlich vor Einsetzen ihrer eigenen Zahlungsverpflichtung erhalten die Kommunen eine staatliche Förderung bei der Beschaffung ihrer Feuerwehrendgeräte“ betonte Fahrenschon. Dadurch werde gewährleistet, dass allen Feuerwehren bereits zu Beginn des Digitalfunkbetriebs adäquate Technik zur Verfügung steht. „Das Geld ist gut angelegt: so können die hohen Investitionskosten von ca. 272 Millionen Euro, die der Staat allein für die Erstellung des Digitalfunknetzes aufwendet, möglichst schnell und umfassend genutzt werden.“ so Fahrenschon.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

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