19. November 2009

Unfallverursacher müssen künftig selbst zahlen

In Baden-Württemberg müssen künftig Unfallverursacher selbst die Kosten übernehmen, wenn die Feuerwehr zu einem Verkehrsunfall ausrücken muss.

Der baden-württembergische Landtag hat am Mittwoch einstimmig die Änderung des Feuerwehrgesetzes beschlossen. Demnach müssen ab 1. Januar 2010 Unfallverursacher künftig die Kosten für den Feuerwehreinsatz selbst tragen. Bisher musste die jeweilige Kommune die Einsatzkosten übernehmen.
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Rund zwei Jahre wurde an dem Entwurf über eine Neuordnung des Landesfeuerwehrgesetzes gebastelt. Baden-Württemberg folgt damit einer Empfehlung des Rechnungshofes, die darauf abzielt, das Feuerwehrwesen wirtschaftlicher zu gestalten und den Personalbestand zu sichern.
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Quelle: www.einsatz-netz.de

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